In Zeiten von wirtschaftlicher Unsicherheit und hoher Abgabenlast werden Steueroasen für international tätige Unternehmer, Investoren und vermögende Privatpersonen immer interessanter. Sie bieten niedrige oder gar keine Steuern auf Einkommen und Kapital, oft kombiniert mit stabilen Banken und einem verlässlichen Rechtsrahmen.
Nachfolgend findest du die 12 Steueroasen, die für Auswanderer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz am relevantesten sind, mit Steuersätzen 2026, Voraussetzungen für den Wohnsitz und den Punkten, an denen die Steuerfreiheit in der Praxis scheitert. Dazu die Regeln, mit denen Deutschland auf Steueroasen reagiert.
Vorab: Eine Steueroase zu nutzen ist legal, wenn du deinen Wohnsitz tatsächlich verlegst und deine Einkünfte korrekt erklärst. Anonym ist dabei nichts mehr, und nicht jedes niedrig besteuerte Land ist aus deutscher Sicht unproblematisch. Alle Angaben haben den Stand September 2026 und ersetzen keine individuelle Steuerberatung.
Definition
Eine Steueroase ist ein Land oder Gebiet, das Einkommen, Gewinne oder Vermögen gar nicht oder deutlich niedriger besteuert als die Herkunftsländer seiner Zuzügler (Gabler Wirtschaftslexikon). Früher kam als zweites Merkmal die Geheimhaltung hinzu. Genau dieser Teil hat sich in den letzten zehn Jahren grundlegend verändert.
Drei Modelle
Nullsteuerländer: keine Einkommensteuer auf Privatpersonen, etwa die VAE und Monaco.
Territorialprinzip: Nur Einkommen aus dem Land selbst wird besteuert, Auslandseinkommen bleibt frei, etwa Paraguay, Panama und Georgien.
Non-Dom und Remittance: Auslandseinkommen ist frei, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind oder das Geld nicht ins Land fließt, etwa Zypern, Malta und Thailand.
Für Konzerne sieht die Rangliste anders aus. Im Corporate Tax Haven Index des Tax Justice Network führen die Britischen Jungferninseln, die Kaimaninseln und Bermuda, weil dort Gewinne großer Unternehmen verlagert werden (Tax Justice Network). Für Privatpersonen, die tatsächlich umziehen wollen, spielen diese Gebiete kaum eine Rolle.
Keine Anonymität mehr
Über den Common Reporting Standard der OECD tauschen mehr als 100 Staaten jedes Jahr Kontodaten aus. Kontostände und Kapitalerträge landen automatisch beim Finanzamt deines Wohnsitzstaates (OECD). Die USA nehmen daran nicht teil und setzen stattdessen auf ihr eigenes System FATCA. Wer heute eine Steueroase nutzt, spart legal über den Wohnsitz und die Struktur, nicht über ein verstecktes Konto.
EU-Liste und deutsche Steueroasen-Liste
Die EU führt eine Liste nicht kooperativer Steuergebiete. Seit dem 17. Februar 2026 stehen darauf Amerikanisch-Samoa, Anguilla, Guam, Palau, Panama, Russland, die Turks- und Caicosinseln, die Amerikanischen Jungferninseln, Vanuatu und Vietnam. Die nächste Überprüfung ist für Oktober 2026 geplant (EU-Rat).
Deutschland setzt diese Liste über das Steueroasen-Abwehrgesetz und eine eigene Verordnung um, die nicht immer deckungsgleich mit der EU-Liste ist. Für gelistete Gebiete gelten harte Folgen: Betriebsausgaben mit Bezug zu diesen Gebieten sind nicht abziehbar, die Hinzurechnungsbesteuerung wird verschärft, es fallen zusätzliche Quellensteuern an und Steuerbefreiungen für Dividenden und Veräußerungsgewinne entfallen (BMF).
Die 12 besten Steueroasen im Vergleich
Diese Tabelle zeigt die wichtigsten Kennzahlen aller 12 Länder für Privatpersonen. Die Details, Voraussetzungen und Fallstricke stehen in den Abschnitten darunter.
Land
Einkommensteuer
Kapitalerträge privat
Unternehmen
Modell
VAE
0 Prozent
0 Prozent
9 Prozent über 375.000 AED
Nullsteuer
Monaco
0 Prozent (außer Franzosen)
0 Prozent
25 Prozent bei Auslandsumsatz
Nullsteuer
Paraguay
8 bis 10 Prozent auf Inlandseinkommen
Auslandseinkünfte frei
10 Prozent
Territorial
Panama
0 bis 25 Prozent auf Inlandseinkommen
Auslandseinkünfte frei
25 Prozent auf Inlandsgewinne
Territorial
Georgien
20 Prozent, Kleinunternehmer 1 Prozent vom Umsatz
Auslandseinkünfte frei
15 Prozent bei Ausschüttung
Territorial
Hongkong
2 bis 17 Prozent, höchstens 15 oder 16 Prozent
Dividenden und Kursgewinne frei
8,25 und 16,5 Prozent
Territorial
Zypern
0 bis 35 Prozent, frei bis 22.000 Euro
als Non-Dom frei, Krypto 8 Prozent
15 Prozent
Non-Dom
Malta
0 bis 35 Prozent
Auslandseinkünfte nur bei Überweisung
35 Prozent, effektiv 5 Prozent
Non-Dom
Thailand
0 bis 35 Prozent
Auslandseinkünfte nur bei Überweisung
20 Prozent
Remittance
Liechtenstein
bis rund 22,4 Prozent
Dividenden und Kursgewinne frei
12,5 Prozent
Niedrigsteuer
Schweiz
je nach Kanton, Pauschalbesteuerung möglich
private Kursgewinne frei
je nach Kanton
Niedrigsteuer
USA
für Nicht-Residents mit LLC ohne US-Einkünfte 0 Prozent
abhängig vom Wohnsitz
LLC steuerlich transparent
Struktur
Keine Einkommensteuer
Echte Steuerfreiheit auf Einkommen gibt es nur in wenigen Staaten. Die beiden bekanntesten unterscheiden sich stark bei Kosten, Lebensstil und Einstiegshürde.
Vereinigte Arabische Emirate
Die VAE, allen voran Dubai, sind eine der weltweit beliebtesten Steueroasen. Der Golfstaat zieht seit vielen Jahren Unternehmer und Investoren an, vor allem wegen des starken Wirtschaftswachstums, der hohen Sicherheit und der niedrigen Steuern. Zudem ist das Land sehr expatfreundlich und die Einstiegshürde gering, sofern man das nötige Kapital mitbringt.
Privatpersonen: keine Einkommensteuer, keine Steuer auf Dividenden, Zinsen und Kursgewinne.
Unternehmen: Seit Juni 2023 gilt eine Körperschaftsteuer von 9 Prozent auf Gewinne über 375.000 AED. Firmen in Freihandelszonen können auf qualifizierte Einkünfte weiterhin 0 Prozent zahlen (PwC).
Mehrwertsteuer: 5 Prozent.
Steuerresidenz: ab 183 Tagen in zwölf Monaten, oder schon ab 90 Tagen mit Aufenthaltstitel und dauerhafter Wohnung oder Anstellung in den VAE (FTA VAE).
Monaco erhebt seit 1869 keine Einkommensteuer auf seine Einwohner, mit Ausnahme französischer Staatsbürger. Es ist eines der wenigen Länder, das die Vorteile einer Steueroase mit einer zentralen Lage in Europa verbindet, allerdings auf einem sehr hohen Preisniveau.
Privatpersonen: keine Einkommen-, Kapitalertrag- und Vermögensteuer.
Erbschaften: Ehepartner und direkte Nachkommen sind befreit, Geschwister zahlen 8 Prozent, Nichten, Neffen, Onkel und Tanten 10 Prozent, andere Verwandte 13 Prozent und Nichtverwandte 16 Prozent, jeweils nur auf Vermögen in Monaco (Regierung Monaco).
Unternehmen: 25 Prozent Körperschaftsteuer, sobald mehr als 25 Prozent des Umsatzes außerhalb Monacos erzielt werden. Neugründungen zahlen in den ersten zwei Jahren 0 Prozent (Regierung Monaco).
Mehrwertsteuer: 20 Prozent nach französischem System.
Wohnsitz: Carte de Séjour mit einer Wohnung vor Ort und dem Nachweis ausreichender Mittel, in der Praxis meist über eine Bankeinlage ab rund 500.000 Euro (Regierung Monaco).
Diese Länder besteuern im Kern nur Einkommen, das im Land selbst entsteht. Wer sein Geld im Ausland verdient, zahlt dort in der Regel nichts, muss aber seine alte Steuerpflicht sauber beenden.
Paraguay
Paraguay ist die günstigste Steueroase in dieser Liste und für viele Auswanderer mit Auslandseinkommen der pragmatischste Weg. Einkünfte aus dem Ausland bleiben steuerfrei, auf Einkommen aus Paraguay fallen 8 bis 10 Prozent an, Unternehmensgewinne werden mit 10 Prozent besteuert. Die Aufenthaltsgenehmigung ist vergleichsweise einfach zu bekommen.
Der Haken: Mit Deutschland gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen. Wer seine deutsche Steuerpflicht nicht sauber beendet, bleibt deshalb in Deutschland mit dem Welteinkommen steuerpflichtig, ohne dass Paraguay etwas daran ändert. Alle Sätze, die Voraussetzungen der Steuerresidenz und die deutschen Fallstricke stehen im Ratgeber Paraguay Steuern, den Ablauf der Auswanderung zeigt der Ratgeber Paraguay auswandern.
Panama
Panama nutzt ein territoriales Steuersystem: Nur Einkünfte, die in Panama erzielt werden, sind steuerpflichtig. Auf diese gilt für Privatpersonen ein Tarif von 0 Prozent bis 11.000 USD, 15 Prozent bis 50.000 USD und 25 Prozent darüber, Unternehmen zahlen 25 Prozent auf Gewinne aus Panama (Global Citizen Solutions). Aufenthaltstitel gibt es etwa über die Friendly Nations Visa mit einer Immobilie oder Bankeinlage ab 200.000 USD.
Wichtig für deutsche SteuerpflichtigePanama steht auf der EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete und auf der deutschen Liste nach dem Steueroasen-Abwehrgesetz (EU-Rat, BMF). Wer in Deutschland steuerpflichtig bleibt und Geschäfte mit panamaischen Gesellschaften macht, riskiert nicht abziehbare Ausgaben, verschärfte Hinzurechnung und zusätzliche Quellensteuern. Als echter Wohnsitz nach vollständigem Wegzug bleibt Panama nutzbar, als Firmenstandort für in Deutschland Ansässige kaum.
Georgien ist nicht nur ein Land mit wunderschöner Natur und gutem Essen, sondern auch steuerlich attraktiv. Der eigentliche Vorteil liegt weniger bei den Sätzen als im System: Steuerlich ansässige Privatpersonen zahlen auf Einkünfte ohne georgische Quelle keine Steuer (PwC).
Einkommensteuer: pauschal 20 Prozent auf georgisches Einkommen.
Kleinunternehmer: Mit dem Small Business Status zahlen Einzelunternehmer nur 1 Prozent auf den Umsatz bis 500.000 GEL im Jahr (PwC).
Unternehmen: 15 Prozent Körperschaftsteuer, allerdings erst bei der Ausschüttung von Gewinnen.
Banking: Konten bei der TBC oder der Bank of Georgia sind für Ausländer vergleichsweise einfach zu eröffnen.
Die ehemalige britische Kolonie gehört heute zu China und ist eines der wichtigsten Finanzzentren der Welt. Hongkong besteuert nach dem Territorialprinzip und kennt keine Mehrwertsteuer, keine Erbschaftsteuer und keine Steuer auf Dividenden und Kursgewinne von Privatpersonen (PwC).
Gehälter: progressiv von 2 bis 17 Prozent, höchstens aber 15 Prozent auf die ersten 5 Mio. HKD und 16 Prozent darüber.
Unternehmen: 8,25 Prozent auf die ersten 2 Mio. HKD Gewinn und 16,5 Prozent darüber.
Einschränkung: Seit 2023 und verschärft seit 2024 gelten passive Auslandseinkünfte von Gesellschaften, etwa Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne, nur noch als steuerfrei, wenn die Firma echte wirtschaftliche Substanz in Hongkong hat (PwC).
Für Unternehmer mit Asiengeschäft bleibt Hongkong interessant, als reine Briefkastenadresse funktioniert es nicht mehr. Dazu kommt das politische Risiko durch den wachsenden Einfluss Pekings.
Non-Dom und Remittance
Diese drei Länder besteuern ihre Einwohner grundsätzlich normal, stellen aber Auslandseinkommen unter Bedingungen frei. Wer die Regeln kennt, kommt legal auf sehr niedrige Steuern, wer sie nicht kennt, zahlt bis zu 35 Prozent.
Zypern
Zypern ist ein immer beliebter werdendes Auswanderungsziel und hat sich vor allem durch den Non-Dom-Status zu einer echten Steueroase innerhalb der EU entwickelt.
Non-Dom: 17 Jahre keine Steuer auf Dividenden und Zinsen, es fällt nur der Gesundheitsbeitrag von 2,65 Prozent an, gedeckelt bei 4.770 Euro im Jahr.
Unternehmen: Seit dem 1. Januar 2026 zahlen Gesellschaften 15 statt 12,5 Prozent Körperschaftsteuer.
Kapital: Gewinne aus Wertpapieren sind steuerfrei, Krypto wird pauschal mit 8 Prozent besteuert.
Steuerresidenz: schon ab 60 Tagen im Jahr mit Wohnung und Tätigkeit vor Ort.
Alle Sätze der Steuerreform 2026 samt Steuerrechner stehen im Ratgeber Zypern Steuern, den Umzug beschreibt der Ratgeber Zypern auswandern.
Malta
Malta ist ein weiteres EU-Land, das sich bei richtiger Strukturierung als Steueroase nutzen lässt. Der Hebel liegt in zwei Regeln: der Remittance-Basis für Non-Doms und dem Erstattungssystem für Gesellschaften.
Non-Dom: Auslandseinkommen wird nur besteuert, wenn es nach Malta überwiesen wird. Ausländische Kapitalgewinne bleiben auch bei Überweisung frei. Wer mindestens 35.000 Euro Auslandseinkommen nicht überweist, zahlt eine Mindeststeuer von 5.000 Euro.
Unternehmen: 35 Prozent Körperschaftsteuer, nach der Ausschüttung erhalten die Gesellschafter aber sechs Siebtel zurück, effektiv bleiben 5 Prozent.
Programme: Das Global Residence Programme besteuert überwiesenes Auslandseinkommen pauschal mit 15 Prozent.
Alle Details und einen Steuerrechner findest du im Ratgeber Malta Steuern.
Thailand
Thailand verbindet niedrige Lebenshaltungskosten mit einem Remittance-System, das seit 2024 allerdings deutlich strenger ist als früher.
Auslandseinkommen: Als Steuerresident ab 180 Tagen im Jahr wird Einkommen ab 2024 steuerpflichtig, sobald es nach Thailand gelangt. Einkommen von vor 2024 bleibt frei.
LTR-Visum: Für drei der vier Kategorien bleibt Auslandseinkommen auch bei Überweisung steuerfrei.
Unternehmen: 20 Prozent Körperschaftsteuer.
Krypto: Gewinne über lizenzierte thailändische Börsen sind bis Ende 2029 steuerfrei.
Wie die Regeln im Detail funktionieren und wann die angekündigte Entlastung kommt, steht im Ratgeber Thailand Steuern.
Niedrige Steuern und Strukturen
Diese drei Länder sind keine Nullsteuerländer. Sie punkten mit moderaten Sätzen, Rechtssicherheit und Strukturen wie Stiftungen, Pauschalbesteuerung oder der US LLC.
Liechtenstein
Eines der kleinsten Länder der Welt ist seit Jahrzehnten eine Hochburg für Vermögensschutz. Neben der zentralen Lage überzeugen Sicherheit, ein starkes Bankenumfeld und der Rechtsrahmen rund um die Stiftung in Liechtenstein.
Unternehmen: 12,5 Prozent Ertragssteuer, mindestens 1.800 CHF im Jahr.
Privatpersonen: Einkommensteuer bis rund 22,4 Prozent. Das Vermögen wird mit einem Sollertrag von 4 Prozent zum Einkommen gerechnet, Dividenden und private Kursgewinne sind steuerfrei (Steueratlas).
Erbschaften: keine Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Die Hürde: Liechtenstein vergibt an EWR-Bürger nur wenige Aufenthaltsbewilligungen im Jahr, die Hälfte davon per Losverfahren (Steueratlas). Für die meisten ist Liechtenstein deshalb eher Standort für Stiftung und Konto als Wohnsitz.
Schweiz
Die Schweiz ist eines der lebenswertesten Länder der Welt und für Vermögende eine legale Steueroase, allerdings nicht überall. Hohe Rechtssicherheit, das föderale Steuersystem und ein weltweit bekanntes Bankenumfeld sprechen für das Alpenland.
Pauschalbesteuerung: Ausländer ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz können nach ihrem Lebensaufwand statt nach dem Einkommen besteuert werden. Die Mindestbemessung für die direkte Bundessteuer liegt 2026 bei 435.000 CHF. Zürich, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen und Appenzell Ausserrhoden haben sie abgeschafft (KPMG).
Kapital: Private Kursgewinne auf Wertpapiere sind steuerfrei, auf Zinsen und Dividenden aus der Schweiz fallen 35 Prozent Verrechnungssteuer an, die sich teilweise zurückholen lassen.
Unternehmen: Die Sonderregime für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften wurden zum 1. Januar 2020 abgeschafft, stattdessen haben viele Kantone ihre Gewinnsteuersätze gesenkt (KPMG).
Die USA sind unter bestimmten Umständen eine Steueroase für Nicht-Amerikaner. Eine LLC, die einem Ausländer gehört und keine Einkünfte aus US-Quellen erzielt, zahlt in den USA keine Einkommensteuer, weil ihre Gewinne steuerlich direkt dem Eigentümer zugerechnet werden.
Meldepflicht: Anonym ist die LLC gegenüber der US-Steuerbehörde nicht. Jedes Jahr ist Form 5472 mit einer Pro-forma Form 1120 fällig, bei Versäumnis drohen 25.000 USD Strafe.
Kein Informationsaustausch nach CRS: Die USA melden Kontodaten nicht über den Common Reporting Standard, sondern über ihr eigenes System FATCA (OECD).
Der entscheidende Punkt: Wer in Deutschland wohnt und die LLC von dort führt, versteuert die Gewinne in Deutschland. Steuerfrei wird die Struktur erst mit einem Wohnsitz in einem Land mit Territorialprinzip oder ohne Einkommensteuer.
Alle Details zu Gründung, Meldepflichten und Steuern stehen im Ratgeber US LLC gründen.
Regeln in Deutschland
Der Umzug in eine Steueroase beendet nicht automatisch jede Steuerpflicht in Deutschland. Diese Regeln entscheiden darüber, ob die Rechnung am Ende aufgeht, und sie lassen sich fast nur vor dem Wegzug gestalten.
Wohnsitz wirklich aufgeben
Unbeschränkt steuerpflichtig bleibt in Deutschland, wer hier eine Wohnung behält, die er jederzeit nutzen kann, oder sich mehr als sechs Monate im Jahr hier aufhält (Gesetze im Internet). Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt allein reicht nicht aus.
Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
Wer Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 Prozent hält, zahlt beim Wegzug Steuern auf den fiktiven Veräußerungsgewinn, so als hätte er die Anteile verkauft. Die Steuer lässt sich gegen Sicherheitsleistung in sieben Jahresraten zahlen. Alle Details stehen im Ratgeber Wegzugsbesteuerung.
Erweiterte Steuerpflicht nach § 2 AStG
Wer als Deutscher in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war, in ein Land mit niedriger Besteuerung zieht und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behält, bleibt bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug mit seinen deutschen Einkünften erweitert steuerpflichtig (Gesetze im Internet). Fast alle Länder dieser Liste können darunter fallen.
Hinzurechnungsbesteuerung und Steueroasen-Abwehrgesetz
Wer in Deutschland wohnen bleibt und eine Auslandsgesellschaft mit passiven Einkünften beherrscht, die mit weniger als 15 Prozent besteuert werden, bekommt die Gewinne nach §§ 7 ff. AStG zugerechnet, so als hätte er sie selbst erzielt (Gesetze im Internet). Bei Gebieten auf der deutschen Steueroasen-Liste wird diese Regel zusätzlich verschärft (BMF).
Erbschaft und Schenkung
Deutsche Staatsbürger bleiben noch fünf Jahre nach dem Wegzug in Deutschland unbeschränkt erbschaft- und schenkungsteuerpflichtig, auch wenn das neue Land keine Erbschaftsteuer kennt (Gesetze im Internet).
Empfehlung nach Profil
Pauschal gibt es nicht das beste Land. Die Wahl hängt davon ab, woher dein Einkommen stammt, wie viel Zeit du vor Ort verbringen willst und welches Budget du hast.
Unternehmer mit hohem Gewinn, die vor Ort leben wollen: VAE.
Vermögende mit Kapitaleinkünften und Wunsch nach EU-Wohnsitz: Zypern, Malta oder Monaco.
Ortsunabhängige mit Auslandseinkommen und kleinerem Budget: Paraguay oder Georgien.
Rentner: Thailand mit LTR-Visum, Zypern mit der pauschalen Rentenbesteuerung oder Paraguay.
Vermögensschutz und Nachfolge: Liechtenstein mit Stiftung oder die Schweiz mit Pauschalbesteuerung.
Unternehmer ohne festen Wohnsitz: US LLC, aber nur in Kombination mit einem passenden Wohnsitzland.
Idealerweise kombinierst du mehrere Länder: Wohnsitz in einem, Gesellschaft in einem zweiten und Konto in einem dritten. Wie das zusammenspielt, klären wir in der Strategieberatung.
FAQ
Nachfolgend die Fragen, die uns zu Steueroasen und steuerfreien Ländern am häufigsten gestellt werden.
Ein Land oder Gebiet, das Einkommen, Gewinne oder Vermögen gar nicht oder deutlich niedriger besteuert als andere Staaten. Für Auswanderer zählen vor allem drei Modelle: Länder ohne Einkommensteuer, Länder mit Territorialprinzip und Länder mit Non-Dom- oder Remittance-Regeln.
Unter den gängigen Auswandererzielen sind das vor allem die Vereinigten Arabischen Emirate und Monaco. Französische Staatsbürger zahlen in Monaco allerdings weiter Einkommensteuer an Frankreich.
Ja, solange du deinen Wohnsitz tatsächlich verlegst, deine Einkünfte korrekt erklärst und die deutschen Regeln wie Wegzugsbesteuerung und § 2 AStG beachtest. Illegal wird es erst mit einem Scheinwohnsitz oder verschwiegenen Einkünften.
Seit Februar 2026 Amerikanisch-Samoa, Anguilla, Guam, Palau, Panama, Russland, die Turks- und Caicosinseln, die Amerikanischen Jungferninseln, Vanuatu und Vietnam. Aus dieser Liste ist nur Panama ein gängiges Ziel für Auswanderer.
Ein deutsches Gesetz, das Geschäftsbeziehungen zu nicht kooperativen Steuergebieten unattraktiv macht: Ausgaben sind nicht abziehbar, die Hinzurechnungsbesteuerung wird verschärft, es fallen zusätzliche Quellensteuern an und Steuerbefreiungen für Dividenden entfallen. Welche Gebiete betroffen sind, legt eine eigene Verordnung fest.
Nein. Über den Common Reporting Standard tauschen mehr als 100 Staaten Kontodaten mit dem Wohnsitzfinanzamt aus. Die USA nehmen daran nicht teil, verlangen aber eigene Meldungen. Steuern sparst du heute legal über den Wohnsitz, nicht über ein verstecktes Konto.
Für Vermögende ohne Budgetgrenze Monaco, für Unternehmer mit Kapitaleinkünften Zypern, für Strukturen und Nachfolge Liechtenstein. Innerhalb der EU sind Zypern und Malta die pragmatischsten Lösungen.
Unter Umständen ja: auf deutsche Einkünfte, bei Anteilen ab 1 Prozent über die Wegzugsbesteuerung, bis zu zehn Jahre über § 2 AStG und als deutscher Staatsbürger noch fünf Jahre bei Erbschaften und Schenkungen.
Das hängt vom Land ab. In Zypern reichen 60 Tage mit Wohnung und Tätigkeit, in den VAE 90 Tage mit Aufenthaltstitel und Wohnung oder Anstellung, in Thailand beginnt die Steuerpflicht ab 180 Tagen. Entscheidend ist zusätzlich, dass du in Deutschland keine Wohnung behältst.
Beim Territorialprinzip wird Auslandseinkommen grundsätzlich nicht besteuert, etwa in Paraguay oder Panama. Beim Non-Dom-Status bist du normal steuerpflichtig, bestimmte Einkünfte sind aber befreit, etwa Dividenden auf Zypern, oder werden nur bei Überweisung ins Land besteuert, etwa in Malta.
Zusammenfassung
Steueroasen sind Länder, die Einkommen, Gewinne oder Vermögen gar nicht oder sehr niedrig besteuern. Für Auswanderer zählen drei Modelle: echte Nullsteuerländer wie die VAE und Monaco, Länder mit Territorialprinzip wie Paraguay, Panama, Georgien und Hongkong sowie Non-Dom- und Remittance-Länder wie Zypern, Malta und Thailand. Dazu kommen Standorte mit moderaten Steuern und starken Strukturen wie Liechtenstein, die Schweiz und die US LLC.
Anonymität gehört nicht mehr dazu. Über den Informationsaustausch erfährt dein Finanzamt von Konten in fast allen Ländern, und Deutschland reagiert mit Wegzugsbesteuerung, § 2 AStG, Hinzurechnungsbesteuerung und dem Steueroasen-Abwehrgesetz. Pauschal gibt es nicht das beste Land. Wer seine Einkünfte, seinen Lebensstil und die deutschen Regeln vorher sauber durchplant, findet aber für fast jede Situation eine legale Lösung, oft als Kombination aus Wohnsitz, Gesellschaft und Konto in verschiedenen Ländern. Mehr zu den Ländern ohne Steuern auf Kapitalgewinne steht im Ratgeber Länder ohne Kapitalertragsteuer, zur Kontoseite im Ratgeber Offshore Konto.
Hongkong: PwC zur Einkommensteuer, Inland Revenue Department zur Gewinnsteuer und PwC zum FSIE-Regime: PwC Einkommen, ird.gov.hk, PwC FSIE
Liechtenstein: Steueratlas zu Einkommen, Vermögen und Erbschaften sowie die Landesverwaltung zur Auslosung der Aufenthaltsbewilligungen: steueratlas.info, llv.li
Schweiz: KPMG zur Pauschalbesteuerung und Homburger zur Steuerreform mit Abschaffung der Sonderregime: kpmg.com, homburger.ch
Stand: September 2026. Die Angaben ersetzen keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Die Details zu Zypern, Malta, Thailand, Paraguay und der US LLC sind in den verlinkten Ratgebern mit eigenen Quellen belegt.
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Clemens KohlbacherGründer & Geschäftsführer, Global Setup
Clemens berät seit über zehn Jahren Unternehmer, Investoren und Familien bei internationaler Firmengründung, Steuerstrategie und Wohnsitzverlagerung. Sein Fokus: legale, banktaugliche Strukturen, die in der Praxis halten, nicht nur auf dem Papier.
Deutschland sowie weitere Länder in der EU sind in den letzten Jahren aufgrund politischer Unsicherheit, hoher Steuern und wirtschaftlichen Problemen für Leistungsträger immer uninteressanter geworden. Entsprechend wande
Malta ist eine beliebte Steueroase in Europa und zieht nicht nur Touristen, sondern auch immer mehr Auswanderer. Neben dem schönen Wetter locken auch attraktive Steuervorteile viele Unternehmer und Investoren nach Malta.
Thailand gehört seit Jahren zu den beliebtesten Auswanderungszielen für Deutsche, Österreicher und Schweizer. Sonne, niedrige Lebenshaltungskosten und eine große Community sprechen dafür. Die Regeln für den Aufenthalt ha
2. Juli 2026·13 min Lesezeit
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