Die Schweiz gilt als eines der steuerlich attraktivsten Länder Europas. Bei genauerer Betrachtung ist das System aber komplexer, als man meinen mag: Steuern werden auf drei Ebenen erhoben, und je nach Kanton und Gemeinde zahlst du bei gleichem Einkommen fast doppelt so viel oder nur halb so viel.
Nachfolgend findest du alle wichtigen Steuern in der Schweiz mit den Sätzen 2026, die Spitzensteuersätze aller 26 Kantone im Vergleich, die Regeln für Vermögen, Kapitalerträge und Krypto, die Pauschalbesteuerung für Zuzüger und die Punkte, die Deutschland beim Umzug in die Schweiz weiter besteuert. Dazu ein Steuerrechner für deine Situation.
Vorab: Alle Angaben haben den Stand September 2026 und sind mit Quellen belegt. Die Steuerfüsse der Kantone und Gemeinden ändern sich jedes Jahr leicht, verbindlich ist immer der Steuerrechner deines Wohnkantons. Die Angaben ersetzen keine individuelle Steuerberatung.
Schweiz Steuern im Überblick
Diese Tabelle zeigt die wichtigsten Steuern und Abgaben in der Schweiz für Privatpersonen und Unternehmen mit den Werten 2026. Die Details stehen in den Abschnitten darunter.
Steuer
Wer sie erhebt
Satz
Einkommensteuer
Bund, Kanton, Gemeinde
Bund höchstens 11,5 Prozent, gesamt 21,90 bis 43,24 Prozent Spitzensatz
Vermögenssteuer
Kanton, Gemeinde
Grenzsatz 1,3 bis 8,9 Promille in den Kantonshauptorten
Private Kapitalgewinne
keine
steuerfrei
Dividenden und Zinsen
Bund, Kanton, Gemeinde
als Einkommen, dazu 35 Prozent Verrechnungssteuer, die zurückgefordert werden kann
Gewinnsteuer
Bund, Kanton, Gemeinde
effektiv 11,66 bis 20,54 Prozent
Mehrwertsteuer
Bund
8,1 Prozent, reduziert 2,6 und 3,8 Prozent
Erbschaft und Schenkung
Kanton
Ehepartner überall frei, Nachkommen fast überall frei
Grundstückgewinnsteuer
Kanton, Gemeinde
sinkt meist mit der Haltedauer
AHV, IV und EO
Bund
10,6 Prozent vom Lohn, Selbstständige 10,0 Prozent
Aufbau
Anders als in Deutschland oder Österreich wird die Steuer in der Schweiz nicht zentral festgelegt. Bund, Kantone und Gemeinden erheben jeweils eigene Steuern, die sich zur Gesamtbelastung addieren (ESTV).
Bund
Der Bund erhebt die direkte Bundessteuer auf Einkommen und Unternehmensgewinne, dazu die Mehrwertsteuer, die Verrechnungssteuer, Stempelabgaben und Zölle. Die direkte Bundessteuer ist in der ganzen Schweiz gleich hoch.
Kantone
Jeder der 26 Kantone hat ein eigenes Steuergesetz und besteuert Einkommen, Vermögen und Gewinne. Der Kanton legt dafür einen Tarif fest und multipliziert die daraus berechnete einfache Steuer mit einem jährlich beschlossenen Steuerfuss. Auch Erbschaften, Schenkungen und Grundstückgewinne regeln die Kantone selbst.
Gemeinden
Die Gemeinden erheben auf die kantonale Steuer einen eigenen Steuerfuss. Deshalb unterscheidet sich die Belastung auch innerhalb eines Kantons, oft um mehrere Prozentpunkte. Wer einer Landeskirche angehört, zahlt in den meisten Kantonen zusätzlich eine Kirchensteuer.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist für Privatpersonen die wichtigste Steuer. Besteuert wird das weltweite Einkommen, also Lohn, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Renten, Dividenden, Zinsen und Mieteinnahmen. Einkünfte aus ausländischen Immobilien und Betriebsstätten sind in der Schweiz zwar befreit, zählen aber für die Höhe des Steuersatzes mit (Fedlex).
Direkte Bundessteuer
Der Bund besteuert progressiv. Alleinstehende zahlen 2026 bis zu einem steuerbaren Einkommen von rund 18.000 Franken keine Bundessteuer, ab rund 794.000 Franken gilt einheitlich der Höchstsatz von 11,5 Prozent. Für Verheiratete und Alleinerziehende gilt ein milderer Tarif, der Höchstsatz greift dort ab rund 941.000 Franken. Pro Kind reduziert sich die Steuer um 263 Franken (ESTV).
Steuerpflicht
Unbeschränkt steuerpflichtig bist du in der Schweiz mit einem Wohnsitz oder wenn du dich mindestens 30 Tage mit Erwerbstätigkeit oder 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit im Land aufhältst (Fedlex). Ziehst du während des Jahres zu, beginnt die Steuerpflicht mit dem Zuzugstag.
Abzüge
Vom Einkommen abziehen kannst du unter anderem Beiträge an AHV und Pensionskasse, Einzahlungen in die Säule 3a, Berufskosten, Schuldzinsen, Versicherungsprämien in begrenzter Höhe und Abzüge für Kinder. Die genauen Beträge unterscheiden sich zwischen Bund und Kantonen.
Kantone im Vergleich
Die folgende Tabelle zeigt für jeden Kanton den Spitzensteuersatz auf Einkommen 2026, den Grenzsteuersatz der Vermögenssteuer 2025 und die effektive Gewinnsteuer für Unternehmen 2026, jeweils im Kantonshauptort. Die Einkommensteuer gilt für Alleinstehende inklusive Bundessteuer und ohne Kirchensteuer (KPMG, Taxbooks). Zum Vergleich: In Deutschland liegt der Spitzensatz inklusive Solidaritätszuschlag bei 47,5 Prozent.
Kanton
Einkommensteuer
Vermögenssteuer
Gewinnsteuer
Zug
21,90 Prozent
2,3 Promille
11,71 Prozent
Schwyz
23,30 Prozent
1,7 Promille
13,30 Prozent
Appenzell Innerrhoden
23,66 Prozent
2,3 Promille
12,66 Prozent
Obwalden
24,30 Prozent
1,6 Promille
12,74 Prozent
Nidwalden
25,28 Prozent
1,3 Promille
11,97 Prozent
Uri
25,34 Prozent
2,0 Promille
12,64 Prozent
Schaffhausen
27,24 Prozent
3,8 Promille
15,08 Prozent
Luzern
28,59 Prozent
2,3 Promille
11,66 Prozent
Appenzell Ausserrhoden
30,74 Prozent
4,1 Promille
13,04 Prozent
Glarus
31,17 Prozent
3,5 Promille
12,50 Prozent
Graubünden
31,30 Prozent
3,1 Promille
14,77 Prozent
Thurgau
31,74 Prozent
2,8 Promille
13,21 Prozent
St. Gallen
32,15 Prozent
4,1 Promille
14,29 Prozent
Aargau
33,39 Prozent
3,3 Promille
14,71 Prozent
Solothurn
33,65 Prozent
2,7 Promille
15,45 Prozent
Freiburg
35,26 Prozent
5,2 Promille
14,12 Prozent
Wallis
36,50 Prozent
6,3 Promille
17,12 Prozent
Neuenburg
37,96 Prozent
6,8 Promille
14,89 Prozent
Tessin
38,52 Prozent
4,8 Promille
16,05 Prozent
Zürich
39,10 Prozent
6,5 Promille
19,47 Prozent
Basel-Stadt
39,75 Prozent
7,9 Promille
14,53 Prozent
Jura
40,44 Prozent
5,7 Promille
15,80 Prozent
Bern
40,85 Prozent
5,7 Promille
20,54 Prozent
Waadt
41,50 Prozent
7,9 Promille
14,72 Prozent
Basel-Landschaft
42,22 Prozent
5,4 Promille
13,45 Prozent
Genf
43,24 Prozent
8,9 Promille
14,70 Prozent
Schweizer Durchschnitt
33,04 Prozent
14,43 Prozent
Die Innerschweiz mit Zug, Schwyz, Nidwalden und Obwalden ist bei Einkommen und Vermögen am günstigsten, die Westschweiz mit Genf und Waadt am teuersten. Bei der Gewinnsteuer liegt 2026 erstmals seit 2019 wieder Luzern knapp vor Zug an der Spitze (KPMG).
Vermögenssteuer
Anders als Deutschland und Österreich erhebt die Schweiz eine Vermögenssteuer, allerdings nur auf Ebene von Kantonen und Gemeinden. Besteuert wird das weltweite Nettovermögen, also Bankguthaben, Wertschriften, Krypto, Immobilien und Beteiligungen abzüglich Schulden. Ausländische Immobilien sind befreit, zählen aber für den Satz mit.
Jeder Kanton kennt Freibeträge und einen progressiven Tarif. Der Grenzsteuersatz am Ende der Progression liegt 2025 zwischen 1,0 Promille in Hergiswil im Kanton Nidwalden und 9,1 Promille in Avully im Kanton Genf. In einigen Kantonen wird die Vermögenssteuer ermässigt, wenn sie im Verhältnis zum Einkommen oder zum Vermögensertrag zu hoch ausfällt (Taxbooks). Bei grossen Vermögen und eher kleinem Einkommen kann die Vermögenssteuer höher sein als die Einkommensteuer, die Wahl des Kantons ist dann besonders wichtig.
Kapitalerträge
Eine eigene Kapitalertragsteuer wie in Deutschland gibt es in der Schweiz nicht. Stattdessen unterscheidet das Steuerrecht zwischen laufenden Erträgen, die als Einkommen gelten, und Kapitalgewinnen, die im Privatvermögen steuerfrei sind.
Dividenden und Zinsen
Dividenden und Zinsen gehören zum steuerbaren Einkommen und werden zum persönlichen Satz besteuert. Hältst du mindestens 10 Prozent an einer Gesellschaft, sind Dividenden beim Bund nur zu 70 Prozent steuerbar, in den Kantonen je nach Kanton zu mindestens 50 Prozent (Fedlex).
Verrechnungssteuer
Auf Dividenden von Schweizer Gesellschaften und auf Zinsen von Schweizer Banken zieht der Staat 35 Prozent Verrechnungssteuer direkt ab. Zinsen auf Kundenguthaben sind bis 200 Franken im Jahr davon ausgenommen. Als Steuerpflichtiger in der Schweiz erhältst du die Verrechnungssteuer vollständig zurück, wenn du die Erträge in der Steuererklärung angibst (ESTV). Wer in Deutschland wohnt, kann nach dem Doppelbesteuerungsabkommen den Teil über 15 Prozent zurückfordern.
Private Kapitalgewinne
Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, ETFs, Anleihen und anderen Wertschriften im Privatvermögen sind steuerfrei, Verluste sind dafür nicht abziehbar. Das gilt nicht, wenn dich die Steuerverwaltung als gewerbsmässigen Wertschriftenhändler einstuft. Dann werden die Gewinne als Einkommen besteuert und es fallen AHV-Beiträge an (ESTV). Eine Übersicht weiterer Länder findest du im Ratgeber Länder ohne Kapitalertragsteuer.
Krypto
Für Kryptowährungen gelten in der Schweiz dieselben Regeln wie für Wertschriften. Das macht die Schweiz für Krypto-Anleger besonders interessant (ESTV).
Kursgewinne: im Privatvermögen steuerfrei.
Vermögenssteuer: Der Bestand per 31. Dezember wird zum Jahresendkurs der Eidgenössischen Steuerverwaltung versteuert.
Staking, Mining und Lending: Erträge daraus gelten als steuerbares Einkommen.
Ob du als privater Anleger oder als gewerbsmässiger Händler giltst, prüfen die Kantone anhand der Kriterien aus dem Kreisschreiben Nr. 36 der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Sind alle der folgenden Punkte erfüllt, gilt die Tätigkeit in jedem Fall als private Vermögensverwaltung:
Die Haltedauer beträgt mindestens sechs Monate.
Das Transaktionsvolumen im Jahr liegt unter dem Fünffachen des Bestands zu Jahresbeginn.
Die Kapitalgewinne machen weniger als 50 Prozent deines steuerbaren Einkommens aus.
Du investierst nicht mit Fremdkapital, oder die Erträge aus dem Vermögen decken die Schuldzinsen.
Derivate setzt du nur zur Absicherung ein.
Ist ein einzelner Punkt nicht erfüllt, heisst das noch nicht automatisch gewerbsmässig. Die Steuerverwaltung prüft dann den Einzelfall.
Unternehmen
Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH zahlen Gewinnsteuer an Bund, Kanton und Gemeinde. Hinzu kommen eine kantonale Kapitalsteuer und die Verrechnungssteuer auf Ausschüttungen.
Gewinnsteuer
Der Bund erhebt 8,5 Prozent auf den Gewinn nach Steuern, was rund 7,8 Prozent vor Steuern entspricht (Fedlex). Zusammen mit Kanton und Gemeinde liegt die effektive Belastung 2026 zwischen 11,66 Prozent in Luzern und 20,54 Prozent in Bern, der Schweizer Durchschnitt bei 14,43 Prozent (KPMG).
Kapitalsteuer
Zusätzlich erheben die Kantone eine Kapitalsteuer auf das Eigenkapital der Gesellschaft. Die Sätze unterscheiden sich je nach Kanton.
Globale Mindeststeuer
Für internationale Konzerne mit mindestens 750 Millionen Euro Umsatz gilt eine Mindeststeuer von 15 Prozent. Mehrere Kantone haben ihre Sätze deshalb für hohe Gewinne angehoben, zuletzt Basel-Stadt 2026. Für kleine und mittlere Unternehmen ändert sich dadurch nichts (KPMG).
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer beträgt seit 2024 8,1 Prozent. Für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und Medikamente gilt ein reduzierter Satz von 2,6 Prozent, für Übernachtungen in Hotels 3,8 Prozent (ESTV). Damit ist die Schweizer Mehrwertsteuer die niedrigste in Europa.
Erbschaft und Schenkung
Eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer auf Bundesebene gibt es nicht, die Kantone regeln das selbst. Ehepartner und eingetragene Partner sind in allen Kantonen befreit, direkte Nachkommen in fast allen (Wikipedia).
Keine Erbschaftssteuer: Schwyz und Obwalden erheben gar keine, auch nicht für entfernte Verwandte oder Nichtverwandte.
Nachkommen zahlen: in Appenzell Innerrhoden 1 Prozent, in Luzern je nach Gemeinde bis 2 Prozent, in Neuenburg 3 Prozent und in der Waadt bis 3,5 Prozent.
Andere Erben: Geschwister, Lebenspartner ohne Trauschein und Nichtverwandte zahlen je nach Kanton deutlich höhere Sätze.
Eine nationale Erbschaftssteuer von 50 Prozent auf Nachlässe über 50 Millionen Franken hat das Stimmvolk am 30. November 2025 mit 78,3 Prozent Nein klar abgelehnt (SRF).
Immobilien
Beim Kauf einer Immobilie fällt in vielen Kantonen eine Handänderungssteuer an, beim Verkauf eine Grundstückgewinnsteuer auf den Gewinn. Diese sinkt in der Regel mit der Haltedauer. Wer im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung lebt, versteuert heute einen Eigenmietwert als Einkommen und kann dafür Schuldzinsen und Unterhaltskosten abziehen.
Das ändert sich: Das Stimmvolk hat die Abschaffung des Eigenmietwerts am 28. September 2025 mit 57,7 Prozent angenommen, der Bundesrat hat das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2029 festgelegt. Ab dann entfallen der Eigenmietwert und der Abzug für Unterhaltskosten, Schuldzinsen sind grösstenteils nicht mehr abziehbar. Neu gibt es einen Abzug für Ersterwerber, und die Kantone dürfen auf Zweitwohnungen eine eigene Liegenschaftssteuer erheben (SRF).
Pauschalbesteuerung
Vermögende Ausländer können in der Schweiz statt nach Einkommen und Vermögen nach ihrem Lebensaufwand besteuert werden. Voraussetzung ist, dass du nicht die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt, erstmals oder nach mindestens zehn Jahren im Ausland zuziehst und in der Schweiz nicht erwerbstätig bist.
Bemessung beim Bund: mindestens das Siebenfache der Jahresmiete, 2026 aber mindestens 435.000 Franken (KPMG).
Kantone: Die Kantone setzen eigene Mindestbeträge fest und besteuern zusätzlich das Vermögen nach Aufwand.
Abgeschafft: Zürich, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft und Basel-Stadt bieten die Pauschalbesteuerung nicht mehr an.
Aus deutscher Sicht gilt die Pauschalbesteuerung als Vorzugsbesteuerung. Das hat Folgen für die erweiterte beschränkte Steuerpflicht, mehr dazu im Abschnitt zu Deutschland.
Quellensteuer
Ausländische Angestellte ohne Niederlassungsbewilligung C zahlen ihre Steuer als Quellensteuer: Der Arbeitgeber zieht sie direkt vom Lohn ab. Liegt dein Bruttolohn bei mindestens 120.000 Franken im Jahr, folgt automatisch eine nachträgliche ordentliche Veranlagung mit Steuererklärung. Darunter kannst du sie bis Ende März des Folgejahres selbst beantragen, etwa um Einzahlungen in die Säule 3a abzuziehen (Kanton Zürich).
Sozialversicherung und Vorsorge
Neben den Steuern fallen in der Schweiz Beiträge an die Sozialversicherungen an. Sie sind deutlich niedriger als in Deutschland, dafür ist die Krankenversicherung nicht einkommensabhängig, sondern eine private Kopfprämie.
AHV, IV und EO: 10,6 Prozent vom Lohn, je zur Hälfte von Arbeitgeber und Angestellten getragen. Selbstständige zahlen 10,0 Prozent, bei Einkommen unter 60.500 Franken weniger (AHV/IV).
Arbeitslosenversicherung: 2,2 Prozent bis zu einem Jahreslohn von 148.200 Franken, ebenfalls hälftig geteilt.
Säule 3a: Angestellte mit Pensionskasse können 2026 bis 7.258 Franken vom Einkommen abziehen, Selbstständige ohne Pensionskasse 20 Prozent des Einkommens, höchstens 36.288 Franken (UBS).
Pensionskasse: Freiwillige Einkäufe in die berufliche Vorsorge sind ebenfalls vom Einkommen abziehbar.
Steuerrechner
Mit dem folgenden Rechner schätzt du deine Einkommens- und Vermögenssteuer im Hauptort deines Wunschkantons. Die Spitzensätze beruhen auf den Werten 2026, die Belastung bei mittleren Einkommen ist eine Näherung.
Global Setup · Schweiz
Kantonaler Steuerrechner
Schätze deine Einkommens- und Vermögenssteuer in der Schweiz, kombiniert aus Bund, Kanton und Gemeinde (Gemeinde als Durchschnitt/Hauptort). Richtwert, kein Ersatz für die offizielle Berechnung.
01
Wohnsitz & Einkommen
CHF
Die Einkommenssteuer wird als kombinierter Effektivsatz (Bund + Kanton + Gemeindehauptort) geschätzt. Private Kapitalgewinne auf Wertschriften und Krypto sind in der Schweiz steuerfrei (kein Handel gewerbsmässig).
02
Vermögen
optional
CHF
Vermögenssteuer ist kantonal/kommunal und progressiv; hier als grober kantonaler Richtsatz auf das Nettovermögen über ca. 100.000 CHF Freibetrag. Werte je nach Gemeinde und Höhe abweichend.
Hinweis: Unverbindliche Schätzung (Stand 2026). Die Schweiz besteuert das Einkommen auf drei Ebenen (Bund einheitlich, Kanton und Gemeinde mit eigenem Steuerfuss); die tatsächliche Belastung hängt von der konkreten Gemeinde, Konfession, Abzügen und Kinderzahl ab.
Dieser Rechner nutzt kombinierte Effektivsätze je Kanton, verankert an den Kantonshauptorten. Für eine verbindliche Berechnung dient der offizielle ESTV-Steuerrechner.
Private Kapitalgewinne (Wertschriften, Krypto) sind steuerfrei; Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen werden teilbesteuert (hier nicht abgebildet). Die Individualbesteuerung wurde am 8.3.2026 angenommen, gilt aber erst ab ca. 2032.
Für vermögende, nicht erwerbstätige Zuzüger kann die Pauschalbesteuerung (Besteuerung nach Aufwand) attraktiver sein, das ist separat zu prüfen. Diese Berechnung ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Steuererklärung
Die Steuererklärung reichst du bei deinem Wohnkanton ein, der auch die direkte Bundessteuer veranlagt. Steuerperiode ist das Kalenderjahr.
Frist: je nach Kanton meist im März oder April des Folgejahres, eine Verlängerung kannst du in der Regel online beantragen.
Vorauszahlungen: Die Kantone verschicken provisorische Rechnungen, die definitive Veranlagung folgt oft erst Monate später.
Zuzug und Wegzug: Bei einem Umzug während des Jahres wird die Steuer nur für die Zeit in der Schweiz erhoben, der Satz richtet sich aber nach dem hochgerechneten Jahreseinkommen.
Besteuerung in Deutschland
Der Umzug in die Schweiz beendet nicht automatisch jede Steuerpflicht in Deutschland. Neben den allgemeinen Regeln für Auswanderer gilt für die Schweiz eine Besonderheit im Doppelbesteuerungsabkommen, die es für kein anderes Land gibt.
Überdachende Besteuerung nach Art. 4 Abs. 4 DBA
Warst du insgesamt mindestens fünf Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und besitzt du nicht die Schweizer Staatsangehörigkeit, darf Deutschland im Wegzugsjahr und in den folgenden fünf Jahren deine Einkünfte aus Deutschland und dein in Deutschland gelegenes Vermögen weiter besteuern, ungeachtet der übrigen Regeln des Abkommens. Das gilt nicht, wenn du in die Schweiz ziehst, um dort eine echte Anstellung bei einem Arbeitgeber auszuüben, an dem du nicht wesentlich beteiligt bist (DBA-Übersicht).
Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
Hältst du mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft, versteuerst du beim Wegzug in die Schweiz den fiktiven Veräußerungsgewinn, so als hättest du die Anteile verkauft. Die Steuer lässt sich in sieben Jahresraten zahlen. Alle Details stehen im Ratgeber Wegzugsbesteuerung.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG
Deutsche Staatsbürger, die in ein Land mit niedriger Besteuerung ziehen und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten, bleiben bis zu zehn Jahre mit ihren deutschen Einkünften erweitert steuerpflichtig. Die Schweiz fällt darunter, wenn deine Steuer dort um mehr als ein Drittel niedriger ist als in Deutschland oder wenn du pauschal besteuert wirst (Gesetze im Internet).
Grenzgänger
Wohnst du weiter in Deutschland und arbeitest in der Schweiz, bleibt dein Lohn in Deutschland steuerpflichtig. Die Schweiz behält höchstens 4,5 Prozent Quellensteuer ein, die in Deutschland angerechnet wird. Den Grenzgängerstatus verlierst du, wenn du an mehr als 60 Arbeitstagen im Jahr nicht an deinen Wohnort zurückkehrst (DBA-Übersicht).
Erbschaft und Schenkung
Als deutscher Staatsbürger bleibst du nach dem Wegzug noch fünf Jahre in Deutschland unbeschränkt erbschaft- und schenkungsteuerpflichtig, auch wenn dein Wohnkanton in der Schweiz keine Steuer erhebt (Gesetze im Internet).
FAQ
Nachfolgend die Fragen, die uns zu Steuern in der Schweiz am häufigsten gestellt werden.
Das hängt vom Kanton und der Gemeinde ab. Der Spitzensteuersatz auf Einkommen liegt 2026 zwischen 21,90 Prozent in Zug und 43,24 Prozent in Genf, inklusive Bundessteuer. Der Schweizer Durchschnitt liegt bei 33,04 Prozent und damit deutlich unter dem deutschen Spitzensatz.
Bei der Einkommensteuer Zug, gefolgt von Schwyz, Appenzell Innerrhoden und Obwalden. Bei der Vermögenssteuer sind Nidwalden, Obwalden und Schwyz am günstigsten, bei der Gewinnsteuer für Unternehmen 2026 Luzern knapp vor Zug.
Nein. Private Kursgewinne auf Aktien, ETFs und andere Wertschriften sind steuerfrei. Dividenden und Zinsen zählen allerdings zum Einkommen und werden zum persönlichen Satz besteuert.
Ja, solange du Krypto im Privatvermögen hältst und nicht als gewerbsmässiger Händler eingestuft wirst. Der Bestand unterliegt aber der Vermögenssteuer, und Erträge aus Staking oder Mining sind steuerbares Einkommen.
Der Grenzsteuersatz am Ende der Progression liegt 2025 zwischen 1,0 Promille in Hergiswil und 9,1 Promille in Avully. In den Kantonshauptorten reicht er von 1,3 Promille in Stans bis 8,9 Promille in Genf.
Ausländer ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz werden nach ihrem Lebensaufwand besteuert statt nach Einkommen und Vermögen. Beim Bund gilt 2026 eine Mindestbemessung von 435.000 Franken. Zürich, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben sie abgeschafft.
Nicht auf Bundesebene. Die Kantone erheben eigene Erbschaftssteuern, Ehepartner sind aber überall und direkte Nachkommen fast überall befreit. Schwyz und Obwalden kennen gar keine Erbschaftssteuer.
Ausländische Angestellte ohne Niederlassungsbewilligung C. Ab einem Bruttolohn von 120.000 Franken im Jahr folgt automatisch eine ordentliche Veranlagung mit Steuererklärung.
Mit einem Wohnsitz in der Schweiz oder bei einem Aufenthalt von mindestens 30 Tagen mit Erwerbstätigkeit beziehungsweise 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit.
Unter Umständen ja. Nach Art. 4 Abs. 4 DBA darf Deutschland deine deutschen Einkünfte noch bis zu fünf Jahre nach dem Wegzug besteuern. Dazu kommen die Wegzugsbesteuerung auf Firmenanteile, die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG und fünf Jahre Erbschaftsteuerpflicht als deutscher Staatsbürger.
Zusammenfassung
Die Schweiz erhebt Steuern auf drei Ebenen: Bund, Kanton und Gemeinde. Deshalb hängt die Belastung stark vom Wohnort ab. Der Spitzensteuersatz auf Einkommen reicht 2026 von 21,90 Prozent in Zug bis 43,24 Prozent in Genf, die Gewinnsteuer für Unternehmen von 11,66 Prozent in Luzern bis 20,54 Prozent in Bern. Private Kursgewinne auf Aktien, ETFs und Krypto sind steuerfrei, dafür erhebt jeder Kanton eine Vermögenssteuer. Für vermögende Zuzüger ohne Erwerbstätigkeit gibt es in den meisten Kantonen die Pauschalbesteuerung ab 435.000 Franken Bemessung beim Bund.
Wer aus Deutschland in die Schweiz zieht, sollte den Wegzug sauber planen: Das Doppelbesteuerungsabkommen erlaubt Deutschland, deutsche Einkünfte noch bis zu fünf Jahre weiter zu besteuern, dazu kommen Wegzugsbesteuerung und § 2 AStG. Mit der richtigen Kantonswahl und sauberer Vorbereitung bleibt die Schweiz aber einer der attraktivsten Wohnorte Europas. Wie der Umzug abläuft, steht im Ratgeber Auswandern in die Schweiz, alles zum Bankkonto im Ratgeber Konto in der Schweiz eröffnen.
Quellen
Eidgenössische Steuerverwaltung, Geltende Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden, Stand 1. Januar 2026: estv.admin.ch
Eidgenössische Steuerverwaltung, Tarife der direkten Bundessteuer für natürliche Personen 2026 (Form. 58c): estv.admin.ch
Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), unter anderem Art. 3, Art. 7, Art. 20 und Art. 68: fedlex.admin.ch
KPMG Schweiz, Clarity on Swiss Taxes 2026 und Medienmitteilung vom Mai 2026: Studie, kpmg.com
Taxbooks, Vermögenssteuerbelastung in den Kantonen, natürliche Personen 2025: taxbooks.ch
Eidgenössische Steuerverwaltung und Kanton Zürich zur Besteuerung von Kryptowährungen und zum gewerbsmässigen Wertschriftenhandel: estv.admin.ch, zh.ch
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland und Schweiz, Art. 4 Abs. 4 und Art. 15a: doppelbesteuerung.eu
Deutsche Gesetze: § 2 und § 6 Außensteuergesetz, § 2 Erbschaftsteuergesetz: § 2 AStG, § 6 AStG, § 2 ErbStG
Stand: September 2026. Die Steuersätze der Kantone und Gemeinden ändern sich jährlich. Die Angaben ersetzen keine steuerliche Beratung im Einzelfall.
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Clemens KohlbacherGründer & Geschäftsführer, Global Setup
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