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Steuern

Thailand Steuern 2026: Remittance-Regel, LTR-Visum, deutsche Rente und Steuerrechner

Clemens KohlbacherClemens Kohlbacher30. Juni 202616 min LesezeitAktualisiert: 14. September 2026
Thailand Steuern 2026: Remittance-Regel, LTR-Visum, deutsche Rente und Steuerrechner
Inhaltsverzeichnis

Thailand ist ein beliebtes Auswanderungsziel für zahlreiche Menschen geworden. Das liegt nicht nur am schönen Wetter, den Stränden und den freundlichen Menschen. Thailand besitzt auch ein Steuersystem, das vor allem Expats und internationalen Unternehmern Vorteile bietet, allerdings nur, wenn man die Regeln seit 2024 genau kennt.

Nachfolgend erfährst du, wie Thailand Auslandseinkommen besteuert, ab wann du steuerpflichtig wirst, welche Sätze 2026 gelten, was LTR- und DTV-Visum steuerlich bedeuten und was Deutschland weiter besteuert. Mit Rechenbeispiel und Steuerrechner.

Vorab: Die Regeln für Auslandseinkommen haben sich 2024 grundlegend geändert, und eine angekündigte Entlastung ist bis heute nicht in Kraft. Alle Angaben haben den Stand September 2026 und sind mit Quellen belegt. Sie ersetzen keine individuelle Steuerberatung.

Thailand Steuern im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Steuern und Abgaben in Thailand auf einen Blick. Die Details zu jeder Position findest du in den Abschnitten darunter.

Steuer oder AbgabeSatz 2026Hinweis
Einkommensteuer0 bis 35 Prozentsteuerfrei bis 150.000 Baht
Auslandseinkommen0 bis 35 Prozent bei Überweisungfür Einkommen ab 2024, als Steuerresident
Körperschaftsteuer20 Prozentkleine Unternehmen gestaffelt ab 0 Prozent
Dividenden thailändischer Gesellschaften10 Prozent Quellensteuerals Endbesteuerung wählbar
Zinsen aus Thailand15 Prozent Quellensteuerals Endbesteuerung wählbar
Aktiengewinne an der Börse SET0 Prozentfür Privatpersonen
Kryptogewinne über lizenzierte Börsen0 Prozent1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2029
Mehrwertsteuer7 Prozentverlängert bis 30. September 2027
Sozialversicherung5 Prozenthöchstens 875 Baht im Monat
Übertragungsgebühr Immobilien2 Prozentvom amtlichen Schätzwert
Grundsteuer Wohnimmobilien0,02 bis 0,1 Prozentjährlich
Schenkungsteuer5 Prozentüber 20 Mio. Baht (Familie) oder 10 Mio. Baht
Erbschaftsteuer5 oder 10 Prozenterst über 100 Mio. Baht je Erbe

Die Werte stammen aus den Steuerübersichten und Kanzleiberichten, die am Ende des Artikels verlinkt sind (Quellen 4 bis 13).

Remittance-Prinzip

Der größte Steuervorteil von Thailand liegt darin, dass ausländisches Einkommen nicht besteuert wird, solange es nicht nach Thailand gelangt. Das nennt man Remittance-Prinzip. Es ist keine echte Territorialsteuer wie in Panama oder Paraguay, bei der Auslandseinkommen grundsätzlich frei bleibt, sondern eine Besteuerung beim Transfer ins Land. Ähnlich wie das Steuersystem auf Malta ist es damit attraktiv für internationale Unternehmer, Investoren und alle, die Einkommen aus dem Ausland erzielen.

In der Praxis sollte man jedoch darauf achten, in Thailand nicht die Geschäftsleitung der eigenen Firma, etwa einer US LLC, auszuüben. Sonst entsteht der Ort der effektiven Geschäftsführung in Thailand, und die Firma wird nach thailändischem Recht wie eine Inlandsfirma besteuert.

Änderungen 2024: Por. 161 und 162

Bis Ende 2023 konnte man Einkommen eines Jahres im darauffolgenden Jahr nach Thailand holen und so die Steuer vermeiden. Dieses Schlupfloch hat die Steuerbehörde mit der Anordnung Por. 161/2566 geschlossen: Seit dem 1. Januar 2024 ist Auslandseinkommen, das du als Steuerresident erzielst, steuerpflichtig, sobald es nach Thailand gelangt, egal in welchem Jahr (Mahanakorn Partners).

Die Anordnung Por. 162/2566 schützt Altvermögen: Einkommen, das vor dem 1. Januar 2024 erzielt wurde, darfst du weiterhin steuerfrei nach Thailand holen (Mahanakorn Partners). Wer umzieht, sollte Ersparnisse von vor 2024 deshalb sauber dokumentieren und auf getrennten Konten halten.

Geplante Entlastung

Die Regierung hat 2025 angekündigt, Auslandseinkommen wieder freizustellen, wenn es im Jahr der Erzielung oder im Folgejahr nach Thailand überwiesen wird. Stand 4. September 2026 ist diese Regel nicht im Royal Gazette veröffentlicht und damit nicht in Kraft (ThaiLawOnline). Plane Überweisungen deshalb nach der geltenden Anordnung Por. 161/2566, nicht nach dem Entwurf.

Eingeführtes Einkommen

Viele denken, dass lediglich eine Banküberweisung als Einfuhr zählt und Steuerpflicht auslöst. Dem ist nicht so, denn auch andere Transaktionen können dazu führen, dass Auslandseinkommen als nach Thailand gebracht gilt:

  • Banküberweisung auf ein thailändisches Konto
  • Kartenzahlung, die aus Auslandseinkommen beglichen wird
  • Einfuhr von Bargeld
  • Bargeldabhebung mit einer ausländischen Karte

In der Praxis fallen damit sehr viele Transaktionen darunter, die bei einem Daueraufenthalt in Thailand versteuert werden müssen. Grundlage ist Section 41 des Revenue Code (Siam Legal).

Steuersitz

Steuerlich ansässig bist du in Thailand, wenn du dich im Kalenderjahr insgesamt 180 Tage oder mehr im Land aufhältst. Die Tage müssen nicht zusammenhängen (Steueratlas). Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es keine Regeln, die den Steuersitz über den Lebensmittelpunkt bestimmen. Eine Wohnung, ein Auto oder ein Visum wie DTV oder LTR begründen für sich allein keine Steuerpflicht, Thailand zählt ausschließlich die Aufenthaltstage.

Wer weniger als 180 Tage im Jahr in Thailand verbringt, zahlt dort keine Steuer auf Auslandseinkommen, egal wie viel er überweist. Thailändische Einkünfte, etwa aus einer Anstellung vor Ort, sind dagegen immer steuerpflichtig.

LTR-Visum: Befreiung je nach Kategorie

Das Long-Term-Resident-Visum bietet zusätzliche Steuervorteile, allerdings nicht für alle Antragsteller gleich (HLB Thailand):

  • Wealthy Global Citizen, Wealthy Pensioner und Work-from-Thailand Professional: Auslandseinkommen bleibt auch bei Überweisung nach Thailand steuerfrei.
  • Highly-Skilled Professional: pauschal 17 Prozent auf das Gehalt aus einer Anstellung in Thailand statt bis zu 35 Prozent, aber keine Befreiung für Auslandseinkommen.

DTV-Visum: keine Steuerbefreiung

Das Destination Thailand Visa richtet sich an Remote-Arbeiter und digitale Nomaden und erlaubt Aufenthalte von bis zu 180 Tagen je Einreise. Steuerlich bringt es keinen Vorteil: Wer damit 180 Tage oder mehr im Jahr im Land ist, wird normal steuerpflichtig, und überwiesenes Auslandseinkommen fällt unter die Remittance-Regel. Wie DTV und LTR im Vergleich funktionieren, zeigen wir auf der Seite Thailand Residency.

Steuern im Detail

Nachfolgend ein Überblick der wichtigsten Steuern und Steuersätze in Thailand. Je nach Einkommensart fallen unterschiedliche Steuersätze und Steuerbefreiungen an.

Einkommensteuer

Thailand besitzt eine progressive Einkommensteuer, die bis auf einen Höchstsatz von 35 Prozent ansteigt. Bis 150.000 THB Nettoeinkommen im Jahr fällt keine Steuer an, das sind knapp 4.000 Euro. Zusätzlich mindern ein persönlicher Freibetrag von 60.000 THB und weitere Abzüge die Bemessungsgrundlage (Statrys).

Nettoeinkommen pro JahrSteuersatz
bis 150.000 THB0 Prozent
150.001 bis 300.000 THB5 Prozent
300.001 bis 500.000 THB10 Prozent
500.001 bis 750.000 THB15 Prozent
750.001 bis 1.000.000 THB20 Prozent
1.000.001 bis 2.000.000 THB25 Prozent
2.000.001 bis 5.000.000 THB30 Prozent
mehr als 5.000.000 THB35 Prozent

Kryptowährungen

Kryptowährungen sind in Thailand nicht pauschal steuerfrei. Vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2029 sind Gewinne aus dem Verkauf von Krypto steuerfrei, wenn sie über eine von der thailändischen Börsenaufsicht SEC lizenzierte Börse, einen Broker oder Händler in Thailand realisiert werden. Rechtsgrundlage ist die Ministerialverordnung Nr. 399 (Expat Tax Thailand).

Gewinne über ausländische Börsen, dezentrale Plattformen oder direkt zwischen Nutzern sind normales Einkommen, für Auslandsgewinne gilt die Remittance-Regel. Staking, Mining und Airdrops fallen nicht unter die Befreiung. Als langfristiger Bitcoin-Investor, der seine Gewinne im Ausland lässt oder vor 2024 realisiert hat, kannst du in Thailand also weiterhin sehr steuergünstig leben, als aktiver Trader mit thailändischem Wohnsitz nicht automatisch.

Kapitalerträge und Dividenden

Thailand kennt keine eigene Kapitalertragsteuer, Gewinne gelten als normales Einkommen. Kapitalerträge aus dem Ausland, also Aktiengewinne, Zinsen und Dividenden, bleiben steuerfrei, solange sie nicht nach Thailand gelangen. Werden sie ab 2024 erzielt und überwiesen, sind sie mit dem progressiven Tarif steuerpflichtig. Gewinne aus Aktien an der thailändischen Börse SET sind für Privatpersonen steuerfrei (Steueratlas).

Dividenden thailändischer Gesellschaften unterliegen 10 Prozent Quellensteuer, Zinsen aus Thailand 15 Prozent. In beiden Fällen kannst du die Quellensteuer als Endbesteuerung wählen (PwC, PwC). Wer dauerhaft in Thailand lebt und Trading betreibt, muss die Gewinne nach der lokalen Einkommensteuer versteuern.

Schenkung- und Erbschaftsteuer

Eine Vermögensteuer gibt es in Thailand nicht, Schenkungen und große Erbschaften werden aber besteuert. Schenkungen von Eltern, Kindern oder Ehepartnern sind nach Section 42(10) des Revenue Code bis 20 Mio. THB pro Jahr steuerfrei, übliche Schenkungen von anderen bis 10 Mio. THB. Darüber fallen 5 Prozent an (Nishimura & Asahi).

Erbschaften sind erst ab einem Nettowert von 100 Mio. THB je Erbe steuerpflichtig: 5 Prozent für Eltern und Kinder, 10 Prozent für alle anderen, Ehepartner sind befreit (Nishimura & Asahi).

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer in Thailand beträgt 20 Prozent und ist auf Gewinne einer Kapitalgesellschaft, vergleichbar einer GmbH, zu entrichten. Kleine Unternehmen mit bis zu 5 Mio. THB Kapital und bis zu 30 Mio. THB Umsatz zahlen gestaffelt: 0 Prozent bis 300.000 THB Gewinn, 15 Prozent bis 3 Mio. THB und 20 Prozent darüber. Schüttet die Gesellschaft Gewinne aus, kommen 10 Prozent Quellensteuer auf die Dividende hinzu (PwC).

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer beträgt 7 Prozent. Gesetzlich sind 10 Prozent vorgesehen, der ermäßigte Satz wird seit Jahrzehnten per Dekret verlängert, aktuell bis zum 30. September 2027 (HLB Thailand).

Sozialversicherung

Angestellte und Arbeitgeber zahlen je 5 Prozent des Monatslohns. Seit Januar 2026 ist der Beitrag bei einem Lohn von 17.500 THB gedeckelt, also bei höchstens 875 THB im Monat. Die Obergrenze steigt 2029 auf 20.000 und 2032 auf 23.000 THB (HLB Thailand).

Immobilien

Ausländer dürfen in Thailand kein Land besitzen, wohl aber Eigentumswohnungen, solange der Ausländeranteil im Gebäude 49 Prozent der Fläche nicht übersteigt. Beim Kauf fällt eine Übertragungsgebühr von 2 Prozent des amtlichen Schätzwerts an, die häufig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt wird. Die aktuelle Senkung auf 0,01 Prozent gilt nur für thailändische Staatsbürger (Forbes & Partners).

Wer innerhalb von fünf Jahren wieder verkauft, zahlt 3,3 Prozent Specific Business Tax, sonst 0,5 Prozent Stempelsteuer. Die jährliche Grundsteuer für Wohnimmobilien liegt bei 0,02 bis 0,1 Prozent (Forbes & Partners).

Steuererklärung und Fristen

Steuerresidenten mit steuerpflichtigem Einkommen reichen die Erklärung für das Vorjahr bis zum 31. März auf Papier oder bis Anfang April online ein. Das Formular PND 90 gilt für Einkünfte wie Auslandseinkommen, Mieten oder Dividenden, PND 91 für reine Gehälter (FRANK Legal & Tax).

Rechenbeispiel

Ein Unternehmer verbringt mehr als 180 Tage im Jahr in Thailand und bezieht jedes Jahr 60.000 Euro Dividenden aus seiner ausländischen Gesellschaft. Wir rechnen wie der Steuerrechner mit 38 Baht je Euro, nach dem persönlichen Freibetrag von 60.000 Baht und ohne weitere Abzüge.

SzenarioSteuer in Thailand
Dividenden bleiben komplett im Ausland0 Euro
20.000 Euro aus 2026 werden nach Thailand überwiesen57.500 Baht, rund 1.510 Euro
alle 60.000 Euro aus 2026 werden überwiesen431.000 Baht, rund 11.340 Euro
Überweisung von Ersparnissen aus der Zeit vor 20240 Euro
LTR-Visum als Wealthy Global Citizen, alles überwiesen0 Euro

Die Steuerlast auf die vollständige Überweisung liegt damit bei rund 19 Prozent der Dividenden. Nicht berücksichtigt sind Quellensteuern im Herkunftsland der Dividende, die je nach Abkommen angerechnet werden können. Das Beispiel zeigt, warum die Planung der Überweisungen und die Wahl des Visums in Thailand über mehrere tausend Euro im Jahr entscheiden.

Besteuerung in Deutschland

Der Umzug nach Thailand beendet nicht automatisch jede Steuerpflicht in Deutschland. Diese Punkte solltest du vor dem Wegzug klären, weil sie sich danach kaum noch gestalten lassen.

Doppelbesteuerungsabkommen und deutsche Rente

Deutschland und Thailand haben ihr Doppelbesteuerungsabkommen bereits 1967 geschlossen. Für Rentner ist Artikel 18 entscheidend: Die gesetzliche Rente der Deutschen Rentenversicherung darf Thailand als Wohnsitzstaat besteuern, Beamtenpensionen bleiben nach Absatz 2 in Deutschland steuerpflichtig (Steuerschröder, AuswanderBerater). Weil Thailand nach dem Remittance-Prinzip besteuert, fällt auf die gesetzliche Rente in Thailand nur Steuer an, wenn sie ins Land überwiesen wird.

Wegzugsbesteuerung und § 2 AStG

Wer Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 Prozent hält, fällt beim Wegzug unter § 6 AStG und zahlt Steuern auf den fiktiven Veräußerungsgewinn. Und weil Thailand Auslandseinkommen nur bei Überweisung besteuert, kann zusätzlich § 2 AStG greifen: Wer wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behält, bleibt mit seinen deutschen Einkünften bis zu zehn Jahre erweitert steuerpflichtig (Gesetze im Internet). Details stehen im Ratgeber Wegzugsbesteuerung.

Informationsaustausch

Thailand tauscht seit 2023 Kontodaten nach dem Common Reporting Standard mit anderen Staaten aus, ab 2028 kommt der Austausch zu Kryptokonten nach dem CARF-Standard hinzu (Steueratlas). Konten in Thailand und Überweisungen dorthin bleiben den Finanzbehörden also nicht verborgen.

Steuerrechner

Mit dem folgenden Steuerrechner schätzt du deine Steuerlast als Steuerresident in Thailand. Durch Eingabe der verschiedenen Einkommensarten siehst du sofort, wie sich Remittance, LTR-Visum, Krypto und Unternehmensgewinne auswirken.

Global Setup · Thailand

Expat Steuerrechner

Schätze deine Steuerlast als Steuerresident in Thailand, nach der Remittance-Basis und den aktuellen thailändischen Steuergesetzen.

01
Einkommen
0 bis 35%
฿
02
Unternehmensgewinn
20% / KMU
฿

KMU: 0% bis 300.000 ฿ Gewinn, 15% bis 3 Mio., 20% darüber. Bei Ausschüttung zusätzlich 10% auf die Dividende (unten eintragen).

03
Dividenden
10% / remittance
฿
฿

Lokale Dividenden: 10% Quellensteuer (Endbesteuerung wählbar). Ausländische Dividenden: steuerfrei solange nicht nach Thailand remittiert; bei Remittierung progressiv (LTR: 0%).

04
Krypto-Gewinne
0% / progressiv
฿

Befreiung 1.1.2025 bis 31.12.2029 auf Gewinne über SEC-lizenzierte Börsen (Ministerialverordnung Nr. 399). Staking, Mining und Airdrops gelten als normales Einkommen.

05
Kapitalgewinne
0% / progressiv
฿

Thailand kennt keine separate Kapitalertragsteuer, Gewinne sind normales Einkommen. SET-Aktien und nicht remittierte Auslandsgewinne sind steuerfrei.

Effektiver Steuersatz

0,0%
Netto behalten0 ฿
0%17,5%35%
Einkommensteuerprogressiv 0 bis 35%0 ฿
Sozialversicherung5% · max 9.000 ฿/Jahr0 ฿
Körperschaftsteuer20%0 ฿
Steuer auf lokale Dividenden10% Quellensteuer0 ฿
Steuer auf intl. Dividenden0% · nicht remittiert0 ฿
Krypto-Steuer0% · lizenzierte Börse0 ฿
KapitalertragsteuerAuslandsgewinn 0%0 ฿
Gesamte Steuerlast0 ฿
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Hinweis: Unverbindliche Schätzung auf Basis der aktuellen thailändischen Steuergesetze (Steuerjahr 2026) (Remittance-Basis: Auslandseinkünfte ab 2024 nur bei Ueberweisung nach Thailand steuerpflichtig, offshore gehalten 0%, Pre-2024 befreit; Einkommensteuer 0 bis 35%; Körperschaftsteuer 20% bzw. KMU 0/15/20%; lokale Dividenden 10%; Krypto auf SEC-lizenzierten Börsen 0% (2025 bis 2029); SET-Aktien 0%). Die geplante 2-Jahres-Befreiung für remittierte Auslandseinkünfte ist Stand 2026 noch nicht final in Kraft. Standard-Abzüge/Freibeträge (z. B. 50% Werbungskosten bis 100.000 ฿, 60.000 ฿ Personenfreibetrag) sind hier NICHT berücksichtigt und würden die Steuer senken. Diese Berechnung ersetzt keine individuelle Steuerberatung. DBA-Anrechnung, LTR-Bedingungen und Sonderfälle sind nicht abgebildet. Für eine verbindliche Einschätzung buche bitte eine Beratung.

Steuerfalle: lokale Einkünfte

Wie zuvor schon erwähnt, ist die größte Steuerfalle in Thailand Einkommen oder Umsatz aus lokaler Tätigkeit, denn der wird tatsächlich in Thailand versteuert. Wer ein Unternehmen zwar im Ausland gründet, es aber effektiv aus Thailand führt und leitet, begründet den Ort der Geschäftsleitung und damit die Steuerpflicht des Unternehmens in Thailand.

In der Praxis haben die Behörden Probleme, solche Tätigkeiten zu verfolgen, vor allem bei Online-Unternehmen, weshalb viele die Regeln ignorieren. Es bleibt trotzdem ein Verstoß gegen das thailändische Steuerrecht, und mit dem automatischen Kontodatenaustausch steigt das Risiko, dass er auffällt.

FAQ

Nachfolgend die Fragen, die uns zum Steuersystem und zu den Steuervorteilen in Thailand am häufigsten gestellt werden.

Ja, wenn deine Einkünfte vollständig aus dem Ausland stammen und du davon nur so viel nach Thailand holst, wie aus Ersparnissen von vor 2024 stammt. Alternativ bleibst du unter 180 Tagen im Jahr oder nutzt ein LTR-Visum in einer der befreiten Kategorien. Überwiesenes Auslandseinkommen ab 2024 ist sonst steuerpflichtig.

Ab 180 Aufenthaltstagen im Kalenderjahr, die nicht zusammenhängen müssen. Wohnung, Auto oder Visum spielen dafür keine Rolle. Thailändische Einkünfte sind unabhängig von den Tagen immer steuerpflichtig.

Als Steuerresident ja, sobald das Einkommen nach Thailand gelangt. Das gilt für alles, was ab dem 1. Januar 2024 erzielt wurde. Einkommen, das im Ausland bleibt, ist in Thailand steuerfrei.

Bis 2023 war Auslandseinkommen nur steuerpflichtig, wenn es im selben Jahr nach Thailand überwiesen wurde. Seit 2024 spielt das Jahr keine Rolle mehr, jede Überweisung von Einkommen ab 2024 ist steuerpflichtig. Por. 162/2566 schützt Einkommen von vor 2024.

Nein. Die angekündigte Befreiung für Einkommen, das im selben Jahr oder im Folgejahr überwiesen wird, ist Stand September 2026 nicht im Royal Gazette veröffentlicht. Es gilt weiter Por. 161/2566.

Nur teilweise. Gewinne aus dem Verkauf über eine von der SEC lizenzierte thailändische Börse sind von 2025 bis 2029 steuerfrei. Gewinne über ausländische Börsen oder direkt zwischen Nutzern sind normales Einkommen, und überwiesene Auslandsgewinne fallen unter die Remittance-Regel.

Nein. Wer als Steuerresident von Thailand aus tradet, versteuert die Gewinne nach der progressiven Einkommensteuer, sofern sie nicht über eine befreite Krypto-Börse oder die thailändische Börse SET erzielt werden oder im Ausland bleiben.

Wealthy Global Citizens, Wealthy Pensioners und Work-from-Thailand Professionals zahlen keine Steuer auf Auslandseinkommen, auch wenn es überwiesen wird. Highly-Skilled Professionals zahlen stattdessen pauschal 17 Prozent auf ihr thailändisches Gehalt.

Die gesetzliche Rente darf nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Thailand besteuern, und zwar nur, wenn sie ins Land überwiesen wird. Beamtenpensionen bleiben in Deutschland steuerpflichtig.

7 Prozent. Der gesetzliche Satz von 10 Prozent ist per Dekret bis zum 30. September 2027 ausgesetzt.

Zusammenfassung

Thailands Remittance-Prinzip ist besonders attraktiv für alle, die Einkommen im Ausland erzielen, denn dieses wird nicht besteuert, solange es nicht nach Thailand gelangt. Seit 2024 gilt das allerdings nur noch für Geld, das wirklich draußen bleibt: Überwiesenes Auslandseinkommen ist voll steuerpflichtig, und die angekündigte Entlastung ist nicht in Kraft. Die lokalen Steuern sind mit bis zu 35 Prozent hoch, sowohl für Unternehmer als auch für Arbeitnehmer.

Wirklich steuerfrei leben in Thailand vor allem Inhaber eines LTR-Visums in den begünstigten Kategorien, Menschen mit Ersparnissen von vor 2024 und alle, die unter 180 Tagen im Land bleiben. Aufpassen solltest du, wenn du über eine Offshore-Firma wie eine US LLC Steuern vermeiden willst, sie aber aus Thailand führst. Dann entsteht eine Steuerpflicht in Thailand. Bei Visum und Aufenthalt unterstützen wir dich mit der Thailand Residency, wie der Umzug praktisch abläuft, steht im Ratgeber Thailand auswandern.

Quellen

  1. Mahanakorn Partners, Überblick zu Por. 161/2566 und Por. 162/2566: Besteuerung überwiesener Auslandseinkünfte seit 2024 und Schutz für Einkommen vor 2024: mahanakornpartners.com
  2. ThaiLawOnline, Status der geplanten Befreiung für überwiesenes Auslandseinkommen, Stand 4. September 2026: thailawonline.com
  3. Siam Legal, Revenue Code Sections 40 bis 64, Besteuerung von Einkommen und Section 41: library.siam-legal.com
  4. Steueratlas, Steuern in Thailand, Stand 7. September 2026: 180-Tage-Regel, steuerfreie SET-Gewinne, Informationsaustausch nach CRS und CARF: steueratlas.info
  5. HLB Thailand, Tax benefits for Long Term Resident visa holders: Befreiung von Auslandseinkommen und 17 Prozent für Fachkräfte: hlbthai.com
  6. Statrys, Thailand Personal Income Tax Guide 2026: Steuerstufen und Freibeträge: statrys.com
  7. Expat Tax Thailand, Fünfjährige Befreiung für Kryptogewinne über lizenzierte Anbieter, Ministerialverordnung Nr. 399: expattaxthailand.com
  8. PwC Worldwide Tax Summaries Thailand: Quellensteuer auf Dividenden und Körperschaftsteuer für kleine Unternehmen: Quellensteuern, Körperschaftsteuer
  9. PwC Worldwide Tax Summaries Thailand, Individual Income determination: Quellensteuer von 15 Prozent auf Zinsen und Wahlrecht: taxsummaries.pwc.com
  10. Nishimura & Asahi und PD Legal zur Schenkung- und Erbschaftsteuer: Freibeträge von 20 und 10 Mio. Baht, Erbschaften ab 100 Mio. Baht: nishimura.com, pdlegal.co.th
  11. HLB Thailand, Verlängerung der Mehrwertsteuer von 7 Prozent bis 30. September 2027: hlbthai.com
  12. HLB Thailand, Änderungen der Sozialversicherung 2026: Beitragsgrenze 17.500 Baht und Stufenplan bis 2032: hlbthai.com
  13. Forbes & Partners und Terms.Law zu Immobilien: Übertragungsgebühr, Specific Business Tax, Stempelsteuer und 49-Prozent-Quote: forbesandpartners.com, terms.law
  14. Steuerschröder, Artikel 18 des DBA Deutschland und Thailand: Besteuerung von Ruhegehältern und Renten: steuerschroeder.de
  15. AuswanderBerater, Steuern in Thailand 2026: Zuordnung der gesetzlichen Rente und der Beamtenpension nach Artikel 18: auswanderberater.de
  16. § 6 und § 2 Außensteuergesetz, Wegzugsbesteuerung und erweiterte beschränkte Steuerpflicht: § 6 AStG, § 2 AStG
  17. FRANK Legal & Tax, Abgabe der Steuererklärung 2026 in Thailand: Fristen und Formulare PND 90 und PND 91: franklegaltax.com

Stand: September 2026. Die Angaben ersetzen keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

Clemens Kohlbacher
Clemens KohlbacherGründer & Geschäftsführer, Global Setup

Clemens berät seit über zehn Jahren Unternehmer, Investoren und Familien bei internationaler Firmengründung, Steuerstrategie und Wohnsitzverlagerung. Sein Fokus: legale, banktaugliche Strukturen, die in der Praxis halten, nicht nur auf dem Papier.

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