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Dubai (Golden) Visa & Residency

Aufenthaltsvisum und Wohnsitz in Dubai

5Werktage bis zum Festpreis-Angebot
1Ansprechpartner von Anfang bis Ende
Überblick

Dubai (Golden) Visa & Residency

Die Emirate vergeben das Golden Visa für zehn Jahre an Immobilieneigentümer ab 2 Millionen AED und an Fachkräfte ab 30.000 AED Monatsgehalt. Seit Februar 2026 qualifizieren auch finanzierte und Off-Plan-Objekte, seit April 2026 gibt es zusätzlich ein zweijähriges Investorenvisum ohne Mindestwert für Alleineigentümer. Keine Einkommensteuer, keine Bindung an einen Sponsor, keine Pflicht mehr zur Einreise alle sechs Monate. Wir übernehmen Antrag, Medical, Emirates ID und auf Wunsch die Firmenstruktur dahinter.

Ratgeber: Nach Dubai auswandern

Vorteile
10 Jahre Aufenthalt
Keine Einkommensteuer
Familie sponsern
Kein Sponsor nötig

Die Wege zur Aufenthaltsgenehmigung in den VAE

Die Emirate haben ihr Visasystem 2026 mehrfach angepasst. Nachfolgend die Varianten, die für Unternehmer und Investoren aus dem deutschsprachigen Raum relevant sind.

Dubai Marina mit Hochhäusern am Wasser
VarianteVoraussetzungLaufzeit
Golden Visa über ImmobilienObjekte im Gesamtwert ab 2 Mio. AED in einer Freehold-Zone10 Jahre, verlängerbar
Golden Visa für FachkräfteGrundgehalt ab 30.000 AED monatlich, Hochschulabschluss, gültiger Arbeitsvertrag10 Jahre, verlängerbar
Investorenvisum über ImmobilienAlleineigentum ohne Mindestwert, bei Miteigentum ab 400.000 AED je Person2 Jahre, verlängerbar
Firmenvisumeigene Gesellschaft in Freizone oder Mainlandin der Regel 2 Jahre

Seit Februar 2026 ist die frühere Anzahlungsregel von 50 Prozent entfallen: Auch finanzierte Objekte und Off-Plan-Käufe qualifizieren, sofern die Bewertung des Dubai Land Department die Schwelle von 2 Millionen AED erreicht. Die Zwei-Jahres-Variante für Alleineigentümer ohne Mindestwert gibt es seit April 2026 (Quelle 1).

Was das Golden Visa praktisch bedeutet

Der wichtigste Unterschied zu früheren Aufenthaltstiteln liegt in der Flexibilität.

  • Keine Bindung an einen Arbeitgeber oder Sponsor
  • Keine Pflicht mehr, alle sechs Monate einzureisen, damit der Status bestehen bleibt
  • Sponsoring von Ehepartner, Kindern und Hauspersonal möglich
  • Emirates ID als Grundlage für Bankkonto, Führerschein und Verträge vor Ort

Steuern in den VAE und der Blick zurück nach Deutschland

Die VAE erheben keine Einkommensteuer auf Löhne, Mieteinnahmen oder Kapitalgewinne von Privatpersonen. Auf Unternehmensgewinne gilt seit 2023 eine Körperschaftsteuer von 9 Prozent oberhalb von 375.000 AED.

Die Aufenthaltsgenehmigung allein beendet aber keine Steuerpflicht in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Entscheidend ist, dass der bisherige Wohnsitz tatsächlich aufgegeben und der Lebensmittelpunkt verlagert wird. Wer Anteile an Kapitalgesellschaften ab einem Prozent hält, muss zusätzlich die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG einplanen. Beides gehört vor den Umzug geklärt.

Quellen

  1. Golden Visa über Immobilien ab 2 Mio. AED, Wegfall der 50-Prozent-Anzahlungsregel im Februar 2026, Gehaltsschwelle für Fachkräfte und das Zwei-Jahres-Investorenvisum seit April 2026: Ancova Associates

Stand: September 2026. Visabestimmungen der VAE ändern sich kurzfristig, wir prüfen die aktuellen Vorgaben vor jedem Antrag.

Was wir tun

Alle Leistungsbereiche, ein Ansprechpartner.

Full Service aus einer Hand. Wir bieten ausschließlich ganzheitliche Lösungen, die vollumfänglich umgesetzt werden.

01

Visastrategie

Wir vergleichen Golden Visa, Investorenvisum und Firmenvisum anhand deiner Mittel und deiner Pläne vor Ort.

02

Firmengründung

Falls nötig Gründung in Freizone oder Mainland als Grundlage für das Visum, inklusive Lizenzwahl.

03

Antrag und Einreisegenehmigung

Einreichung, Entry Permit und Terminplanung für deinen Aufenthalt in den Emiraten.

04

Medical und Emirates ID

Begleitung bei Gesundheitscheck, biometrischer Erfassung und Ausstellung der Emirates ID.

05

Familie

Sponsoring von Ehepartner, Kindern und auf Wunsch Hauspersonal.

06

Kontoeröffnung

Privat- und Firmenkonto bei einer Bank vor Ort, die Emirates ID ist dafür die Grundlage.

07

Wegzug aus Deutschland

Abstimmung von Abmeldung, Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und Lebensmittelpunkt mit deinem Steuerberater.

08

Support

Wir sind fortlaufender Ansprechpartner bei allen Fragen zu deinem Setup.

Wie wir arbeiten

Vom ersten Gespräch bis zum fertigen Setup: in vier Schritten.

01

Erstgespräch

Ein erfahrener Berater prüft deine Aktivitäten, Ziele und deine steuerliche Situation und empfiehlt dir dann die Struktur, die wirklich zu dir passt.

02

Festpreis-Angebot

Du erhältst innerhalb von fünf Werktagen ein klares schriftliches Angebot. Keine Abrechnung nach Stunden, keine Überraschungen.

03

Umsetzung

Wir kümmern uns um die Vorbereitung und Einreichung aller Unterlagen, ob Gründung, Banking oder Wohnsitznahme, und halten dich bei jedem Schritt auf dem Laufenden.

04

Live & compliant

Du erhältst das Komplettpaket, und wir kümmern uns fortan um Verlängerungen und die laufende Einhaltung der Vorschriften.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Alles, was du vor deinem ersten Gespräch wissen musst. Keine Antwort gefunden? Unser Team meldet sich innerhalb eines Werktages.

Objekte im Gesamtwert von mindestens 2 Millionen AED in einer Freehold-Zone. Seit Februar 2026 ist die frühere Anzahlungsregel von 50 Prozent entfallen, auch finanzierte und Off-Plan-Objekte qualifizieren, sofern die Bewertung des Dubai Land Department die Schwelle erreicht.
Ja. Seit April 2026 können Alleineigentümer einer Immobilie ein zweijähriges Investorenvisum ohne Mindestwert erhalten, bei Miteigentum sind 400.000 AED je Person nötig. Alternativ trägt eine eigene Gesellschaft in Freizone oder Mainland ein Firmenvisum.
Für Inhaber des Golden Visa nicht mehr. Bei den kürzeren Aufenthaltstiteln gelten weiterhin Fristen, die wir im Einzelfall prüfen.
Auf Löhne, Mieteinnahmen und private Kapitalgewinne fällt keine Einkommensteuer an. Unternehmensgewinne unterliegen seit 2023 einer Körperschaftsteuer von 9 Prozent oberhalb von 375.000 AED.
Nein. Entscheidend ist, dass du deinen Wohnsitz tatsächlich aufgibst und den Lebensmittelpunkt verlagerst. Wer die Wohnung in Deutschland behält, bleibt dort unbeschränkt steuerpflichtig.
Wer Anteile an Kapitalgesellschaften ab einem Prozent hält, fällt beim Wegzug unter § 6 AStG. Der fiktive Veräußerungsgewinn wird besteuert, eine Zahlung in sieben Jahresraten gegen Sicherheitsleistung ist möglich. Das gehört vor den Umzug geklärt.
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