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Thailand Steuern: Alle Vorteile für Expats + Steuerrechner

Clemens Kohlbacher

Int. Setup Specialist

Inhaltsverzeichnis

Thailand ist ein beliebtes Auswanderungsziel für zahlreiche Menschen geworden. Das liegt nicht nur am schönen Wetter, den Stränden und den freundlichen Menschen. Thailand besitzt auch ein attraktives Steuersystem, welches zahlreiche Vorteile, vor allem für Expats und internationale Unternehmer, bietet. 

In diesem umfangreichen Ratgeber werden die wichtigsten Steuern und Steuervorteile von Thailand erläutert. 

Steuervorteil: Territorialsteuer (Remittance Based)

Der größte Steuervorteil von Thailand liegt darin, dass Thailand eine Territorialsteuer besitzt. Das bedeutet, dass ausländisches Einkommen nicht besteuert wird, solange es nicht auf ein thailändisches Bankkonto transferiert wird. Ähnlich wie das Steuersystem auf Malta ist es somit besonders attraktiv für internationale Unternehmer, Investoren oder auch Arbeitnehmer, die Einkommen aus dem Ausland generieren. 

In der Praxis sollte man jedoch darauf achten, dass man in Thailand nicht die Geschäftsleitung der eigenen Firma (z.B. US LLC) ausübt und somit eine Betriebsstätte bzw. den Ort der effektiven Geschäftsführung in Thailand begründet. Denn das hätte zur Folge, dass man auch nach thailändischem Recht, genauso wie eine Inlandsfirma, besteuert wird. 

Bis 2023 war es sogar so, dass man das Einkommen im darauffolgenden Jahr nach Thailand transferieren konnte, um die Steuer durch Einfuhr effektiv zu umgehen. Mittlerweile ist dieses Schlupfloch aber geschlossen.

Welches Einkommen gilt es, emittiert nach Thailand?

Viele denken, dass lediglich eine Banküberweisung eine Einfuhr ist und somit Steuerpflicht auslöst. Dem ist nicht so, denn zahlreiche andere Transaktionen führen auch dazu, dass das Einkommen als eingeführt eingestuft wird und somit zu versteuern ist.

  • Banküberweisung
  • Kreditkartenzahlung (POS Terminal)
  • Bargeldeinfuhr
  • Bargeldbehebung

Das bedeutet, dass in der Praxis tatsächlich sehr viele Transaktionen darunter fallen und bei Daueraufenthalt in Thailand auch versteuert werden müssen. 

Quelle: https://library.siam-legal.com/thai-law/revenue-code-assessable-income-and-income-tax-sections-40-64/#:~:text=A%20resident%20of%20Thailand%20who,the%20provisions%20of%20this%20Part.

Steuersitz: Wann löse ich Steuern in Thailand aus?

Grundsätzlich löst man erst Steuern in Thailand aus, wenn man mehr als 180 Tage im Land verbringt. Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es keine Gesetze, welche den Lebensmittelpunkt und somit auch den Steuersitz durch andere Faktoren bestimmen. 

Man kann problemlos ein DTV, LTR oder anderes Visum besitzen, ohne einen Steuersitz zu begründen. Genau sowenig führt eine Wohnung, Auto oder Ähnliches dazu. Thailand konzentriert sich ausschließlich auf die Aufenthaltsdauer, um den Steuersitz zu begründen. 

Das LTR Visum ermöglicht darüber hinaus sogar die komplette Steuerbefreiung auch auf remittiertes, also eingeführtes Einkommen.  

Thailand Steuern im Überblick

Nachfolgend ein Überblick der wichtigsten Steuern und Steuersätze in Thailand. Je nach Einkommensart fallen unterschiedliche Steuersätze und Steuerbefreiungen an.

Einkommensteuer

Thailand besitzt eine progressive Einkommensteuer, welche auf einen Höchstsatz von 35 % ansteigt. Bis 150.000 TBH Jahreseinkommen gibt es eine Steuerbefreiung. Das sind ungefähr knapp 4.000 € pro Jahr.

  • THB 0 – THB 150,000 steuerfrei
  • THB 150,001 – THB 300,000 5%
  • THB 300,001 – THB 500,000 10%
  • THB 500,001 – THB 750,000 15%
  • THB 750,001 – THB 1,000,000 20%
  • THB 1,000,001 – THB 2,000,000 25%
  • THB 2,000,001 – THB 5,000,000 30%
  • mehr als THB 5,000,000 35% 

Kryptowährungen

Kryptowährungen sind nach wie vor steuerfrei in Thailand und werden nicht besteuert. Somit kann man als Bitcoin Investor, aber nicht als Trader in Thailand steuerfrei leben. 

Kapitalertragssteuer

Kapitalerträge durch Aktien, Zinsen oder Dividenden sind, sofern diese aus dem Ausland stammen und passiv erwirtschaftet werden, steuerfrei. Wer dauerhaft in Thailand lebt und Trading betreibt, muss die Gewinne nach der lokalen Einkommensteuer versteuern. 

Schenkungsteuer

Obwohl es in Thailand keine Steuern auf Erbschaft oder Vermögen gibt, wird Schenkung auch innerhalb von Familien besteuert. 

Unter Section 42(10), gibt es eine Steuerbefreiung von THB 10 Mio. THB pro Jahr für Schenkungen außerhalb der Familie. Innerhalb der Familie zwischen direkten Nachkommen liegt der Freibetrag bei THB 30 Mio. 

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer in Thailand beträgt 20 % und ist bei Gewinnen eines Unternehmens in Form einer Kapitalgesellschaft (vergleichsweise GmbH) zu entrichten. 

Steuerrechner

Nachfolgend ein Steuerrechner, basierend auf den aktuellen Steuergesetzen in Thailand. Durch Eingabe der verschiedenen Einkommensarten erhält man sofort die konkrete Steuerbelastung. 

Global Setup · Thailand

Expat Steuerrechner

Schaetze deine Steuerlast als Steuerresident in Thailand - nach der Remittance-Basis und den aktuellen thailaendischen Steuergesetzen.

01
Einkommen
0 – 35%
฿
02
Unternehmensgewinn
20% / KMU
฿

KMU: 0% bis 300.000 ฿ Gewinn, 15% bis 3 Mio., 20% darueber. Bei Ausschuettung zusaetzlich 10% auf die Dividende (unten eintragen).

03
Dividenden
10% / remittance
฿
฿

Lokale Dividenden: 10% Quellensteuer (Endbesteuerung waehlbar). Auslaendische Dividenden: steuerfrei solange nicht nach Thailand remittiert; bei Remittierung progressiv (LTR: 0%).

04
Krypto-Gewinne
0% / progressiv
฿

Befreiung 1.1.2025–31.12.2029 auf Gewinne ueber SEC-lizenzierte Boersen (Ministerialverordnung Nr. 399). Staking, Mining und Airdrops gelten als normales Einkommen.

05
Kapitalgewinne
0% / progressiv
฿

Thailand kennt keine separate Kapitalertragsteuer - Gewinne sind normales Einkommen. SET-Aktien und nicht remittierte Auslandsgewinne sind steuerfrei.

Effektiver Steuersatz

0,0%
Netto behalten0 ฿
0%17,5%35%
Einkommensteuerprogressiv 0–35%0 ฿
Sozialversicherung5% · max 9.000 ฿/Jahr0 ฿
Koerperschaftsteuer20%0 ฿
Steuer auf lokale Dividenden10% Quellensteuer0 ฿
Steuer auf intl. Dividenden0% · nicht remittiert0 ฿
Krypto-Steuer0% · lizenzierte Boerse0 ฿
KapitalertragsteuerAuslandsgewinn 0%0 ฿
Gesamte Steuerlast0 ฿
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Hinweis: Unverbindliche Schaetzung auf Basis der aktuellen thailaendischen Steuergesetze (Steuerjahr 2026) (Remittance-Basis: Auslandseinkuenfte ab 2024 nur bei Ueberweisung nach Thailand steuerpflichtig, offshore gehalten 0%, Pre-2024 befreit; Einkommensteuer 0–35%; Koerperschaftsteuer 20% bzw. KMU 0/15/20%; lokale Dividenden 10%; Krypto auf SEC-lizenzierten Boersen 0% (2025–2029); SET-Aktien 0%). Die geplante 2-Jahres-Befreiung fuer remittierte Auslandseinkuenfte ist Stand 2026 noch nicht final in Kraft. Standard-Abzuege/Freibetraege (z. B. 50% Werbungskosten bis 100.000 ฿, 60.000 ฿ Personenfreibetrag) sind hier NICHT beruecksichtigt und wuerden die Steuer senken. Diese Berechnung ersetzt keine individuelle Steuerberatung. DBA-Anrechnung, LTR-Bedingungen und Sonderfaelle sind nicht abgebildet. Fuer eine verbindliche Einschaetzung buche bitte eine Beratung.

Steuerfalle: Lokal erwirtschaftetes Einkommen oder Umsatz

Wie zuvor schon erwähnt ist die größte Steuerfalle in Thailand das Einkommen oder Umsatz, welcher durch lokale Tätigkeiten erwirtschaftet wird, auch tatsächlich in Thailand versteuert wird. Das heißt, wer ein Unternehmen zwar im Ausland gründet, dieses aber effektiv aus leitet führt und leitet, begründet den Steuersitz des Unternehmens in Thailand. 

In der Praxis haben die Behörden in Thailand natürlich große Probleme, derartige Tätigkeiten zu verfolgen, vor allem im Zeitalter von Online-Unternehmen bzw. Unternehmern, weshalb viele das Gesetz in der Praxis missachten. Man sollte sich aber bewusst sein, dass es dennoch eine strafbare Handlung ist und gegen das Steuergesetz in Thailand verstößt.  

FAQ

Häufig gestellte Fragen in Bezug auf das Steuersystem und die Steuervorteile in Thailand. 

Ja, wenn die Einkünfte zu 100 % aus dem Ausland stammen und nicht nach Thailand emittiert werden. 

Ja, Bitcoin und andere Kryptowährungen sind weiterhin steuerfrei in Thailand, sofern diese als passive Anlage eingestuft werden und nicht als aktives Trading. 

Nein, wenn man Vollzeit-Trader ist und die Trading-Tätigkeit von Thailand aus ausübt, ist man in Thailand steuerpflichtig und wird nach der progressiven Einkommensteuer besteuert. 

Zusammenfassung

Thailands territoriales Steuersystem ist besonders attraktiv für alle jene, die Einkommen aus dem Ausland generieren, denn dies wird nicht besteuert, solange es nicht nach Thailand transferiert wird. Die lokalen Steuern sind jedoch sehr hoch, sowohl für Unternehmer als auch Arbeitnehmer. 

Aufpassen sollte man, wenn man versucht, durch eine Offshore-Firma wie z.B. eine US-LLC die Steuer zu umgehen, aber diese aus Thailand leitet. Denn in diesem Fall würde man eine Betriebsstätte und entsprechende Steuerpflicht in Thailand auslösen. 

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Clemens Kohlbacher

Clemens Kohlbacher hat bereits über 50 Länder der Welt bereist und ist Experte im internationalen Steuerrecht. Er hat in dutzenden Ländern Firmen gegründet, Konten eröffnet und andere Strukturen umgesetzt. Er ist zertifizierter Tax Preparer in den USA und hat eine Beratungsfirma mit Standort Florida und Dubai sowie ein umfassendes Netzwerk an Juristen, Banker und Beratern in den jeweiligen Ländern.

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