Das Steuersystem in den VAE steckt voller Überraschungen. Von der Einkommenssteuer und steuerfreien Zonen für Unternehmen bis hin zu Grundbesitzabgaben und der Mehrwertsteuer – finde mehr heraus.
Ein lustiger Fakt über das Steuersystem in den Vereinigten Arabischen Emiraten: Es gibt keine staatliche Einkommenssteuer. Trotz dieses enormen steuerlichen Vorteils solltest du aber noch nicht deine Koffer packen und denken, dass du ungeschoren davonkommst – noch nicht. Wir zeigen dir, welche Steuern du als Privatperson oder als Unternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten zahlen musst.
Allgemeine Steuern
Nachfolgend ein Überblick der wichtigsten allgemeinen Steuern für Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen in Dubai.
Einkommensteuer
In den VAE wird keine Einkommenssteuer erhoben. Daher ist eine Einkommenssteuererklärung in den VAE nicht erforderlich, da es im Land keine Einkommenssteuer gibt.
Das gilt auch für Freiberufler und Selbstständige, die in den Emiraten ansässig sind. Falls Einzelpersonen ohne Unternehmen regelmäßige selbstständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben, muss diese erst ab 1 Mio. AED Jahreseinkommen deklariert bzw. gemeldet werden. Konkret kommt es dann zur sogenannten Corporate Tax Registration.
Kapitalertragssteuer
Steuern auf Kapitalerträge wie Aktiengewinne, Zinsen am Sparbuch oder Ähnliches fallen nicht an. Auch Dividendenausschüttungen von Unternehmen werden nicht besteuert.
Kryptowährungen
Aktuell gibt es keine Steuern auf Kryptowährungen in Dubai und den restlichen Vereinigten Arabischen Emiraten. Somit sind Kursgewinne auf Kryptowährungen, Airdrops, Minting, Mining und Ähnliches weiterhin komplett steuerfrei.
Mieteinnahmen
Auch Einnahmen durch Vermietung von Immobilien sind weiterhin komplett steuerfrei.

Erbschaft, Schenkungs- und Vermögenssteuer
Es gibt keine Regelung für die Erbschaftssteuer. Wenn es jedoch kein Testament gibt, wird das Erbe nach den Grundsätzen der islamischen Scharia geregelt. Ansonsten fallen auch keine Steuern für Schenkungen. Auch das Gesamtvermögen wird nicht besteuert, wie es beispielsweise in der Schweiz der Fall ist.
Ausnahmen
Es gibt jedoch auch Ausnahmen für gewisse Freezone Gesellschaften, wenn diese sogenannten Qualified Activities ausüben. Dann können diese weiterhin steuerfrei, ungeachtet des Umsatzes, bleiben. Nachfolgend wieder ein Auszug aus dem Gesetz.

Körperschaftssteuer
Mittlerweile gibt es in den VAE eine Körperschaftssteuer für Unternehmen. Das betrifft seit 2023 sowohl Freezone Unternehmen, als auch Mainland Firmen. Konkret betrifft die Steuer Unternehmen die mehr als 3 Mio. AED Jahresumsatz machen. Darunter gilt der Small Business Relief bis 2026 und Kleinunternehmen dieser Art sind von der Körperschaftssteuer ausgeschlossen.
Für all jene Unternehmen die mehr als 3 Mio. AED Jahresumsatz machen gilt eine Körperschaftssteuer von 9% mit einem Freibetrag von 100.000 USD also rund 375.000 AED, welcher nicht versteuert werden muss.
Doppelbesteuerung
Die Vereinigten Arabischen Emirate bauen ihr Netzwerk an Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und bilateralen Investitionsabkommen (BIT) aus, um strategische globale Partnerschaften zu fördern. Die VAE haben ca. 193 DBA und BITs abgeschlossen, um Investitionen und Gewinne von direkten und indirekten Steuern zu befreien oder zu reduzieren.

Steuer auf touristische Einrichtungen
Restaurants, Hotels und Resorts (unter anderem) können folgende Steuern erheben:
- 10% auf den Zimmerpreis
- Servicegebühr (10%)
- Gemeindeabgabe (10%)
- Stadtsteuer (6-10%)
- Tourismusabgabe (6%)
- Grunderwerbssteuer
- Bei der Übertragung von Immobilien in den VAE wird eine Grunderwerbssteuer erhoben. Sie variiert je nach Emirat; in Dubai beträgt sie zum Beispiel 4 %. Obwohl sowohl der Käufer als auch der Verkäufer die Last tragen, zahlt in der Regel der Käufer die Grunderwerbssteuer.

Steuern auf Waren und Dienstleistungen (MwSt.)
In den Vereinigten Arabischen Emiraten gibt es zwei Steuern auf Waren und Dienstleistungen: Die Mehrwertsteuer und die Verbrauchssteuer.
MEHRWERTSTEUER
Der Mehrwertsteuersatz in den VAE beträgt 5 %. Bestimmte Artikel sind jedoch von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Im Jahr 2020 haben die VAE einige persönliche Schutzausrüstungen, die bei der COVID-19-Pandemie verwendet wurden, wie medizinische und textile Masken, Einweghandschuhe, chemische Desinfektionsmittel und Antiseptika, von der Mehrwertsteuer befreit. Weitere Waren und Dienstleistungen, für die ein Mehrwertsteuersatz von 0 % gilt, sind:
Exporte sowie Waren und Dienstleistungen in Länder außerhalb des GCC
Internationale Transporte
Edelmetalle in Investitionsqualität
Neu gebaute Wohnimmobilien
Einige Bildungs- und Gesundheitsdienstleistungen.
Verbrauchssteuer
Die VAE führen seit 2017 eine Verbrauchssteuer ein. Dabei handelt es sich um eine indirekte Steuer, die auf Waren erhoben wird, die nach Ansicht der Regierung schädlich für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt sind. Die Waren, für die diese Steuer gilt, sind:
50% auf kohlensäurehaltige Getränke (mit Ausnahme von Wasser ohne Geschmack). Sie kann auch auf Waren erhoben werden, die die Grundlage für ein kohlensäurehaltiges Getränk sein können.
100% auf Energydrinks, die stimulierende Substanzen wie Koffein, Taurin, Ginseng und Guarana enthalten. Sie kann auch für Produkte gelten, die die Grundlage für einen Energydrink bilden können.
100 % auf Tabak und Tabakwaren, einschließlich aller Artikel, die in Liste 24 des Gemeinsamen Zolltarifs des GCC aufgeführt sind.
Rückerstattung der Mehrwertsteuer
Touristen, Auswanderer und Einwohner zahlen die Mehrwertsteuer an der Verkaufsstelle. Seit November 2018 können berechtigte Touristen Rückerstattungen für Waren beantragen, die mit Mehrwertsteuer gekauft wurden. Dazu müssen diese Bedingungen erfüllt sein:
Die Waren müssen bei einem Einzelhändler gekauft worden sein, der an der Regelung zur Steuerrückerstattung für Touristen teilnimmt.
Die Waren sind nicht von der Erstattungsregelung der Bundessteuerbehörde ausgeschlossen.
Sie müssen die Absicht haben, die USE innerhalb von 90 Tagen nach der Lieferung zusammen mit den Einkäufen zu verlassen.
Sie müssen die Waren innerhalb von drei Monaten nach der Lieferung aus den VAE ausführen.
Der Prozess sowie der Kauf und die Ausfuhr von Waren müssen gemäß den von der Federal Tax Authority festgelegten Anforderungen und Verfahren durchgeführt werden.
Touristen können ihre Erstattungen über ein spezielles Gerät erhalten, das an Flughäfen, See- und Grenzhäfen zu finden ist. Die Geräte ermöglichen es den Verbrauchern, die Steuerrechnungen für ihre Einkäufe bei den im Erstattungssystem registrierten Verkaufsstellen zusammen mit Kopien ihres Reisepasses und ihrer Kreditkarte elektronisch einzureichen.

Das Steuersystem für Ausländer
In den VAE gibt es keine Einkommenssteuer für diejenigen, die in den VAE arbeiten, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Wer jedoch nicht in den VAE steuerlich ansässig ist, muss je nach den Steuergesetzen des Landes, in dem er seinen Wohnsitz hat, trotzdem Einkommenssteuer zahlen.
Die VAE haben Doppelbesteuerungsabkommen mit etwa 137 Ländern geschlossen, darunter:
Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, China, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Indien, Indonesien, Irland, Italien, Kanada, Kasachstan, Republik Korea, Lettland, Libanon, Luxemburg, Malaysia, Malta, Mauritius, Montenegro, Marokko, Tschechische Republik und Weißrussland, Montenegro, Marokko, Mosambik, Neuseeland, Niederlande, Pakistan, Panama, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Seychellen, Singapur, Spanien, Sri Lanka, Sudan, Schweiz, Syrien, Tadschikistan, Thailand, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Venezuela, Vietnam und Jemen.
Weitere Einzelheiten zu diesen Abkommen findest du auf der Website des Finanzministeriums.
Für Einwohner der VAE fallen keine Steuern auf internationale Rentenpläne an.
Die VAE haben sich dem Common Reporting Standard (CRS) angeschlossen, dem weltweiten Standard für das System des automatischen Informationsaustauschs (AIA). Der CRS ist ein rechtlicher Standard, der es den Ländern ermöglicht, Steuerdaten zwischen den Teilnehmern auszutauschen. Dies kann z. B. bei der Ermittlung von Steuerhinterziehung nützlich sein.
Steuern auf Immobilien und Vermögen
Hinsichtlich Immobilien und Vermögen gelten nachfolgende Steuersätze. .
Übertragungssteuer
Bei der Übertragung von Immobilien in den VAE wird eine Übertragungssteuer erhoben. Diese variiert je nach Emirat (in Dubai beträgt sie zum Beispiel 4 %). Obwohl sowohl der Käufer als auch der Verkäufer die Last tragen, zahlt in der Regel der Käufer die Grunderwerbssteuer.
Gemeinde-/Mietsteuer
Wie bereits erwähnt, variieren die Steuern auf gemietete Immobilien zwischen den Emiraten.
Wohnungsmieter/innen in Dubai zahlen 5 % ihrer Jahresmiete als Mietsteuer, während auf gewerbliche Mieter/innen 10 % aufgeschlagen werden. In Abu Dhabi müssen VAE-Bürger/innen keine Steuern auf ihre Immobilien zahlen, aber ihre ausländischen Mitbürger/innen zahlen 3 %. Auch in Sharjah zahlen alle Mieter/innen eine Mietsteuer von 2 %.
Einfuhr- und Ausfuhrsteuern in den VAE
Genauso wie in der EU gibt es in den VAE und entsprechend auch in Dubai Zoll und Steuer auf Einfuhr von Gütern und Waren zu zahlen.
Zölle
Für die meisten Waren werden Zölle in Höhe von 5 % des CIF-Wertes (Cost, Insurance, and Freight) erhoben. Einige Kategorien sind von den Zöllen ausgenommen. Auf Alkohol wird ein Zollsatz von 50 % erhoben, während auf Tabakwaren ein Zollsatz von 100 % erhoben wird.
Außerdem wird auf Benzin eine Mehrwertsteuer von 5 % erhoben.

Steuerberatung in den VAE
Da es in den VAE keine Einkommenssteuer gibt, brauchen viele Menschen keinen Steuerberater zu beauftragen – es muss kein Einkommenssteuerformular ausgefüllt werden.
Für größere Unternehmen ist es jedoch wichtig, eine unabhängige Finanzberatung über die Steuerpflicht des Unternehmens einzuholen. Gerne helfen wir Ihnen steuerrechtlich in Dubai Compliant zu bleiben.
Zusammenfassung
Dubai wird international oftmals als Steueroase betitelt und das stimmt in der Praxis auch. Im Detail gibt es natürlich schon einige Steuern, aber die wichtigsten Steuern für Privatpersonen zum Beispiel auf Einkommen, Kapitalerträge, Dividenden ode Mieteinnahmen sind weiterhin bei 0%. Unternehmen müssen sich auf jeden Fall für die Corporate Tax registrieren, diese aber erst ab 3 Mio. AED Jahresumsatz abführen. Dann gibt es einen Freibetrag von 100.000 USD also 375.000 AED und über diesen hinaus fallen 9% an.