Liechtenstein Stiftung Gründung

Vermögensschutz, Anonymität und geringe Steuerlast sind Aspekte die für vermögende Menschen immer wichtiger werden. Eines der beliebtesten rechtlich legalen Werkzeuge um diese Ziele zu erreichen ist die Stiftung in Liechtenstein. Sie unterstützt Menschen mit viel Vermögen dabei sich abzusichern.

Wir klären Sie hinsichtlich aller Informationen bei der Gründung einer Stiftung in Liechtenstein auf und unterstützen Sie mit unser Partnerkanzlei in Liechtenstein vor Ort bei der Gründung einer Stiftung.

Vorteile im Überblick

Vorteile einer Liechtenstein Stiftung
Die Vorteile einer Stiftung in Liechtenstein sind vielseitig.
  • Vermögensschutz

    Liechtensteinische Stiftung bieten hohen Vermögensschutz. Sobald das Vermögen auf die Stiftung übertragen wurde, gehört es dieser und nicht mehr dem Sifter. Somit haben potentielle Gläubiger keinen Zugriff mehr darauf.
  • Privatsphäre und Diskretion

    Dokumente hinsichtlich Gründung und Inhaberschaft müssen nicht öffentlich gemacht werden und bieten somit hohe Diskretion und Privatsphäre für den Stifter und der Stiftung.
  • Steuervorteile

    In Liechtenstein gibt es keine Vermögens, Erbschafts- oder Schenkungssteuer was für vermögende Familien besonders attraktiv ist. Die Körperschaftssteuer ist mit 15% vergleichsweise auch gering.
  • Stabilität- & Rechtssicherheit

    Liechtenstein ist ein ausgesprochen rechtssicheres Land liegt auch geografisch ausgesprochen günstig in Zentrum von Europa.

Ablauf

In wenigen Schritten zur Liechtenstein Stiftung

Stiftungszweck

  • Der Stiftungszweck ist ein zentraler Bestandteil jeder Stiftung und muss klar festgelegt werden. Liechtensteinische Stiftungen können sowohl gemeinnützige als auch privatnützige Zwecke verfolgen, wobei auch Mischformen möglich sind.
  • Für steuerliche Vorteile ist es wichtig, dass der Zweck der Stiftung sorgfältig gewählt und dokumentiert wird, insbesondere bei gemeinnützigen Stiftungen.

Stiftungsgelder

  • Für die Gründung einer Stiftung ist ein Mindestkapital erforderlich. In Liechtenstein beträgt das erforderliche Mindestkapital für eine Stiftung 30.000 CHF. Dieses Vermögen dient als Grundkapital und wird in der Regel auf ein Bankkonto der Stiftung eingezahlt.
  • Alternativ zum Geldvermögen können auch andere Vermögenswerte eingebracht werden.

Stiftungsdokumente

  • Die wesentlichen Dokumente einer Stiftung umfassen das Stiftungsstatut und bei Bedarf eine Stiftungsurkunde. Diese legen die Struktur, den Zweck und die Verwaltung der Stiftung fest.
  • Das Stiftungsstatut muss mindestens die Regelungen zu Namen, Sitz, Zweck und das Stiftungsvermögen enthalten sowie Bestimmungen zur Vermögensverwendung und Auflösung.

Organe

  • Eine Stiftung benötigt mindestens ein Verwaltungsorgan, welches typischerweise als Stiftungsrat bezeichnet wird. Der Stiftungsrat ist verantwortlich für die Verwaltung und Umsetzung des Stiftungszwecks.

Bankkonto

  • Nach der Eintragung und offiziellen Gründung wird in der Regel ein Bankkonto für die Stiftung eröffnet, auf das das Stiftungsvermögen eingezahlt wird. Dieses Konto dient zur Verwaltung der Stiftungsmittel und zur Durchführung der satzungsgemäßen Aktivitäten.

Compliance

  • Stiftungen in Liechtenstein unterliegen regelmäßigen Berichtspflichten, insbesondere wenn sie gemeinnützig oder kommerziell tätig sind. Dies umfasst in der Regel die jährliche Erstellung von Finanzberichten und gegebenenfalls die Prüfung durch ein Revisionsorgan.

Leistungen im Überblick

Wir beraten umfassend rund um das Thema Stiftung in Liechtenstein
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Was sagen unsere Kunden?

Erfahrungen

Wir haben bereits einigen Menschen bei der Gründung einer Liechtenstein Stiftung geholfen.

FAQs

Häufig gestellte Fragen zur Liechtenstein Stiftung
Das Mindestkapital sollte 50.000 betragen.
Die Gründung dauert in der Regel 2-3 Wochen.
Die fortlaufenden Kosten belaufen sich auf 10.000€ pro Jahr.
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