Definition
Der Lastenausgleich ist ein Begriff aus der deutschen Nachkriegsgeschichte und bezieht sich auf eine staatliche Maßnahme, die nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt wurde, um die finanziellen Lasten und Vermögensverluste, die durch den Krieg und die Vertreibung entstanden waren, solidarisch auf die gesamte Bevölkerung zu verteilen.
Geschichte
Nach dem Zweiten Weltkrieg waren viele Deutsche von erheblichen Vermögensverlusten betroffen, insbesondere durch den Verlust von Eigentum in den ehemaligen deutschen Ostgebieten, durch Bombenangriffe, Enteignungen, und die allgemeine Zerstörung. Es entstand ein starkes Ungleichgewicht zwischen den Menschen, die fast alles verloren hatten, und denen, die vergleichsweise unbeschadet aus dem Krieg hervorgegangen waren.
Das Lastenausgleichsgesetz von 1952
Um diese Ungleichgewichte zu mildern, wurde 1952 das Lastenausgleichsgesetz (LAG) verabschiedet. Das Gesetz sah vor, dass Personen und Unternehmen, die während des Krieges relativ geringe Verluste erlitten hatten, einen Beitrag in Form einer Abgabe (dem sogenannten Lastenausgleich) leisten sollten. Diese Abgabe wurde in einen Fonds eingezahlt, aus dem wiederum Entschädigungszahlungen an Kriegsopfer, Vertriebene und Geschädigte geleistet wurden.
Auwirkungen
Vermögensabgabe: Vermögende Bürger und Unternehmen mussten eine Abgabe leisten, die in den Lastenausgleichsfonds floss. Diese Abgabe war gestaffelt und richtete sich nach der Höhe des Vermögens.
Entschädigungen: Aus dem Fonds wurden dann Entschädigungen an diejenigen gezahlt, die erhebliche Vermögensverluste erlitten hatten, wie beispielsweise Vertriebene, Bombenopfer oder Kriegswitwen.
Ziel
Das Ziel des Lastenausgleichs war es, soziale Gerechtigkeit zu schaffen und den Betroffenen eine neue Existenzgrundlage zu ermöglichen. Es war eine der zentralen Maßnahmen der frühen Bundesrepublik Deutschland, um den Wiederaufbau und die wirtschaftliche und soziale Stabilität zu fördern.
Insgesamt war der Lastenausgleich ein bedeutender Beitrag zur Solidarität und zum sozialen Frieden in der Nachkriegszeit in Deutschland.
Prognose 2024 / 2025
In letzter Zeit wird immer wieder über die Möglichkeit eines neuen Lastenausgleichs diskutiert, insbesondere im Zusammenhang mit der Finanzierung von großen Krisen und Herausforderungen wie der COVID-19-Pandemie, der Energiewende und den Folgen des Ukraine-Krieges.
Gründe für Lastenausgleich
Klimawandel und Energiewende: Es wird darüber spekuliert, ob ein neuer Lastenausgleich zur Finanzierung der hohen Kosten der Energiewende und zur Bekämpfung des Klimawandels eingeführt werden könnte. Dies würde bedeuten, dass Vermögende stärker zur Finanzierung dieser Maßnahmen herangezogen werden, um die Belastungen gleichmäßiger zu verteilen.
Pandemiekosten: Die enormen Kosten, die durch die COVID-19-Pandemie entstanden sind, haben ebenfalls zu Diskussionen geführt, ob eine Art Lastenausgleich eingeführt werden sollte, um die staatlichen Ausgaben zu decken.
Inflation und soziale Gerechtigkeit: Angesichts der steigenden Inflation und der damit verbundenen sozialen Ungleichheiten wird auch über Maßnahmen nachgedacht, die die Lasten gleichmäßiger verteilen könnten.
Pläne
Bislang gibt es noch keine konkreten gesetzlichen Vorhaben oder Pläne für einen neuen Lastenausgleich.
Jedoch gibt es einige politische Maßnahme die indirekt darauf vorbereiten wie beispielsweise das Vermögensregister, welches auch in Zusammenhang mit dem Vermögensverschleierungsbekämpfungsgsetz (VVBG) steht.
Es vermutlich nur noch eine Frage der Zeit bis die ersten Maßnahmen getroffen werden und das alte Gesetz in einer Form wieder aufgenommen wird. Denn die starken wirtschaftlichen Defizite aufgrund der Fehlpolitik müssen zwangsläufig wieder aufgearbeitet bzw. ausgeglichen werden.