Liechtenstein Stiftung Gründen – Guide 2026

Inhaltsverzeichnis

Die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein ist seit vielen Jahren ein beliebtes Tool bei vermögenden Menschen, um Vermögen zu schützen und potenzielle Steuern zu sparen. Doch was ist eine Liechtenstein Sitftung, wie funktioniert diese und ist der Ablauf (inklusive Kosten) einer Gründung?

All diese Fragen werden in diesem umfangreichen Ratgeber zum Thema Liechtenstein Stiftung beantwortet. 

Was ist eine Stiftung in Liechtenstein?

Vorab sollte man auf jeden Fall den Begriff Liechtentein Stiftung verstehen, um überhaupt abzuwägen, ob eine Errichtung dieser in Frage kommt. Eine Stiftung ist grundsätzlich ein eigener Rechtsträger, ähnlich wie eine GmbH. Jedoch mit dem entscheidenden Unterschied, dass die Stiftung keinen Eigentümer in Form einer natürlichen Person besitzt.

Das bedeteut eine Stiftung ist vollkommen losgelöst vom Stifter selbst bzw. die Vermögenswerte werden vom Stifter selbst in die Stiftung eingebracht und abgetreten. Das Vermögen ist nun im Besitz der Stiftung. 

Zudem muss man zwischen gemeinnützigen und privatnützigen Stiftungen unterscheiden. Die meisten Stiftungen fallen in die zweite Kategorie der Privatnützigkeit. 

Aufbau

Eine Stiftung ist ganz anders aufgebaut als gängige Rechtsträger wie eine GmbH und eine einzigartige juristische Person. Eine Stiftung selbst hat zwar, wie eingangs schon erwähnt, keinen Besitzer, aber nachfolgende Organe, die notwendig sind und den fortlaufenden Erhalt der Stiftung sicherstellen. 

  • Stifter Ganz oben steht natürlich der Stifter selbst, der die Gründung der Stiftung in Liechtenstein initiiert und auch das Vermögen einbringt.
  • Stiftungsrat Im Stiftungsrat sitzen ein oder mehrere Personen (eine davon mit Sitz in Liechtenstein – meist ein Rechtsanwalt, der als Treuhänder fungiert). Sie verwalten die Stiftung und treffen alltägliche Entscheidungen basierend auf den Statuten.
  • Protektor Optional kann auch ein weiteres Kontrollorgan, der Protektor, bestellt werden, um den Stiftungsrat und dessen Entscheidungen zu überwachen.
  • Begünstigte Unter den Begünstigten sind alle Menschen, Unternehmen oder Einrichtungen, die von der Stiftung finanziell profitieren dürfen und Ausschüttungen erhalten. Meist sind es Familienmitglieder oder der Stifter selbst. 

Standort

Liechtenstein, ist, wie im Namen schon hinweisend, der Standort der Stiftung. Die Jurisdiktion eignet sich hervorragend als Standort für eine Stiftung und das aus mehreren Gründen. Das Stiftungsrecht in Liechtenstein ist mittlerweile rund 100 Jahre alt und im Wesentlichen nach wie vor vorhanden. 

Darüber hinaus ist das Stiftungsrecht zu 100 % EWR bzw. EU-rechtskonform, wodurch es sich insbesondere für Vermögenswerte innerhalb der EU eignet. 

Liechtenstein selbst ist ein neutrales und sehr sicher gelegenes Land, sowohl aus geografischer als auch politischer Sicht. Grundsätzlich ist es weder Mitglied von NATO noch der EU und somit politisch weitgehend neutral.

Wer Liechtenstein als Standort für seine Stiftung wählt, kann auf eine jahrzehntelange Historie zurückblicken, die sich durch Stabilität auszeichnet.  

Vorteile

Die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein hat mehrere Vorteile für Unternehmer, Anleger und vermögende Menschen aus der ganzen Welt. Insbesondere Deutsche und Österreicher können von einer Stiftung im Nachbarland Liechtenstein profitieren. Nachfolgend die wichtigsten Vorteile im Überblick. 

Vermögensschutz

Einer der wichtigsten Vorteile einer Liechtenstein Stiftung ist der Vermögensschutz. Meist auch mit der Absicht, generationsübergreifend zu wirken. Denn als Privatperson können immer wieder unvorhersehbare Dinge geschehen und die Haftung kann auch bei GmbHs und ähnlichen Rechtsträger auf entscheidenden Personen zurückfallen. Durch die Übertragung der Vermögenswerte an die Stiftung sind diese grundsätzlich weitgehend abgesichert und Ansprüche gegenüber dem Stifter (Stiftungsgründer) können in der Regel nicht gegen die Stiftung selbst geltend gemacht werden. 

Nur in seltenen Fällen, wenn es sich beispielsweise um eine gezielte Vermögensverschleppung bzw. Verschleierung bei bestehenden Strafverfahren o.Ä. handelt, kann eine Stiftung potenziell angegriffen werden. 

Vor allem bei Familienunternehmen oder generell vermögenden Familien mit Vermögen, welche mehrere Generationen absichern sollen, ist eine Stiftung besonders sinnvoll. 

Steuern

Ein weiterer wichtiger Faktor, der zur Stiftungsgründung bewegt, ist das Thema Steuern. Hochsteuerländer wie Deutschland, Österreich und europäische Jurisdiktionen sind natürlich ein großer Faktor, wenn es um Vermögen geht.

Erbschaft & Schenkung

Vor allem Erbschaft, Schenkung und Vermögenssteuer können aus finanzieller Sicht äußerst unangenehm werden. 

Beispielsweise musste die Familie des Unternehmers Hein Hermann Thiele im Jahr 2025 über 4 Milliarden Euro an Erbschaftssteuer an das Finanzamt Kaufbeuren überweisen, da zu spät strukturiert wurde und keine Stiftung das Vermögen bzw. die Unternehmensanteile gehalten hatte. 

Kapitalerträge

Abgesehen von der Erbschaftssteuer ist natürlich auch der operative Gewinn wesentlich geringer zu versteuern als bei einer GmbH in Deutschland, Österreich oder auch der Schweiz. Denn die Körperschaftssteuer in Liechtenstein liegt bei nur 12.5 %. Zudem gibt es weitere Steuervergünstigungen auf Mieteinnahmen aus Deutschland und geringe Steuern auf Dividenden, welche in die Stiftung ausgeschüttet werden. 

Ein weiterer interessanter Aspekt, der noch hinzukommt, ist, dass liechtensteinische Stiftungen grundsätzlich keine Körperschaftsteuer auf Kapitalerträge aus dem Ausland zahlen. Da die meisten Aktiengesellschaften im Ausland sitzen (Beispiel Google, Nvidia und Co) sind Kursgewinne dieser Aktien auch steuerfrei. Ausnahmen bilden hier nur die Zinsen von Bankkonten. 

Begünstigte

Begünstigte, die Zahlungen von den Stiftungen erhalten, zahlen jedoch immer den jeweiligen Satz der Kapitalertragssteuer bzw. Abgeltungssteuer, wie sie in Deutschland genannt wird. Somit ist der Wohnort für Begünstigte entscheidend, wenn es um Ausschüttungen seitens der Stiftung geht. Im besten Fall, wie beispielsweise Monaco oder Dubai, liegt die Steuer bei 0 %. 

Eine Stiftung in Liechtenstein kann somit potenziell steuerbefreit sein. Lediglich die Mindestkörperschaftsteuer von 1.800 CHF muss allenfalls gezahlt werden.

Anonymität

Ein weiterer Vorteil ist die Anonymität, welche Stiftungen in Liechtenstein mit sich bringen. Denn obwohl es Offenlegungspflichten gegenüber Steuerbehörden gibt, ist die Einsicht für Privatpersonen in Stiftungen und deren Stifter bzw. Begünstigte nicht möglich. 

Für wen ist eine Liechtenstein Stiftung geeignet?

Einer der wichtigsten Fragen ist natürlich, für wen eine Stiftung in Liechtenstein überhaupt geeignet ist. Die Frage sollte grundsätzlich immer individuell durch einen Fachexperten geklärt werden. Jedoch gilt die pauschale Grundregel, dass eine Stiftung erst zu erwägen ist, wenn das einzubringende Vermögen über 1 Mio. EUR beträgt. Das liegt daran, dass eine Stiftung auch Geld kostet (dazu später mehr) und daher eine gewisse Rendite erwirtschaften sollte, um sich selbst zu tragen. 

Ansonsten macht es natürlich für jeden Sinn, der Vermögen effektiv (generationsübergreifend)  schützen und wahren möchte. 

Ablauf

Der Ablauf für die Gründung einer Stiftung ist klar geregt und es bedarf folgender Schritte um eine Stiftung aufzusetzen. 

Beratung 

Der erste Schritt ist, sich vernünftig zu informieren und durch einen Fachexperten beraten zu lassen. Denn ob und welcher Form eine Stiftung Sinn macht, sollte immer vorab im Detail geklärt werden, bevor man in die Umsetzung geht. Denn letztendlich handelt es sich hier um einen großen Schritt, wenn man Teile seines Vermögens an eine Stiftung abtritt. Diese sollte gut geplant und abgewogen werden.

  

Kanzlei / Treuhand wählen

Anschließend sollte die richtige Kanzlei vor Ort gewählt werden. Idealerweise sind es ortsansässige Juristen, die sich primär auf das Fachgebiet des Stiftungsrechts spezialisiert haben und gleichzeitig auch die Treuhand im Stiftungsrat anbieten bzw. einen Partner dafür besitzen. 

Die Aufgabe der Kanzlei ist die saubere Strukturierung und Gründung der Stiftung sowie die fortlaufende Prüfung der Rechtssicherheit für das Vorhaben.

Die Treuhand bzw. der Treuhänder sitzt im Stiftungsrat und regelt das “tägliche” Geschäft der Stiftung. 

Stiftungserklärung

Durch die Stiftungserklärung wird die Stiftung ins Leben gerufen. Sie ist das Gründungsdokument und enthält unter anderem die Statuten. 

Die Statuten sind das Herz der Stiftung und regelt den Aufbau, Zweck und Nutzung der Stiftung. Hier werden Stifter, Treuhänder, Protektoren und Stiftungsräte sowie Begünstigte definiert. Auch wie die Stiftung konkret zu handelt hat und welche Ziele diese verfolgt wird in der Erklärung dargelegt. 

Kapital bereitstellen

Als nächstes erfolgt die Kapitalbereitstellung. Diese beträgt in der Regel 30.000 Franken, kann aber auch in Euro oder US Dollar eingelegt werden. 

Stiftungsrat bestellen

Als Nächstes wird der Stiftungsrat bestellt. Dieser vertritt die Stiftung nach außen hin und regelt das fortlaufende Geschäft der Stiftung und die Erfüllung des Zwecks. Ein Mitglied des Stiftungsrates muss in Liechtenstein ansässig sein. Hierbei handelt es sich meist um einen Juristen mit Zulassung in Liechtenstein. 

Optional kann auch ein Protektor bestellt werden, der die Stiftung auch fortlaufend überwacht. 

Eintrag im Handelsregister

Anschließend werden die Dokumente bei der Behörde eingereicht und es erfolgt der Beitrag im Handelsregister.

Kontoeröffnung

Nach erfolgreicher Gründung und Eintragung erfolgt die Kontoeröffnung, meist bei einer lokalen Bank in Liechtenstein wie beispielsweise der LLB. Die Bank wickelt die Zahlungsflüsse ab und übernimmt auch Prüfung hinsichtlich Mittelherkunft und Geldwäsche. 

Fortlaufend: Buchhaltung & Jahresabschluss

Fortlaufend ist auch die Führung der Buchhaltung und Erstellung sowie Einrichtung des Jahresabschlusses notwendig. Hierfür werden in der Regel auch lokal ansässige Steuerkanzleien beauftragt. 

FAQ

Nachfolgend ein Überblick der am häufigsten gestellten Fragen in Bezug auf die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein. 

Was ist der Unterschied zwischen einer Stiftung in Deutschland und Liechtenstein

Der Unterschied einer Stiftung mit Standort Deutschland zu Liechtenstein ist relativ groß. Das Stiftungsrecht in Deutschland ist etwas anders gestaltet. Wesentliche Unterschiede sind in der Trennung zwischen Gemeinnutzung und Privatnutzung.

Zudem sind Stiftungen in Liechtenstein aus steuerlicher Sicht interessanter, da die Körperschaftssteuer wie erwähnt nur bei 12.5 % liegt, was etwa die Hälfte zu Deutschland beträgt. 

Darüber hinaus gibt es in Liechtenstein keine Erbschaftsteuer, jedoch sehr wohl eine Erbschaftersatzsteuer, die alle 30 Jahre bei Stiftungen in Deutschland anfällt. 

Zudem ist auch das Bankenumfeld in Liechtenstein interessanter als das in Deutschland, da dieses primär für vermögende Kunden ausgelegt. ist. 

Die Gründung einer Stiftung dauert in der Regel nicht länger als wenige Wochen. Die meiste Zeit ist in Beratung und Gestaltung zu investieren, da dies das Fundament für eine nachhaltig erfolgreiche Stiftung darstellt. 

Das ist eine essenzielle Frage, die sich jeder Stifter stellen muss. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Schenkung oder Verkauf. Je nach Wohnsitz des Stifters fallen hier Steuern an und der Weg muss immer im Einzelfall abgewogen werden. Abgesehen vom Standort ist die Assetklasse natürlich auch ein entscheidender Faktor, denn Immobilien und Firmenanteile werden bei Schenkung potenziell anders besteuert. 

Kosten

Die Kosten für einer Liechtenstein Stiftung lassen sich grundsätzlich in zwei Bereiche einteilen: 1. Gründung und 2. Erhalt bzw. fortlaufende jährliche Kosten. Beides hängt vor allem stark von der Komplexität und Aufbau der Stiftung ab.

Gründung (einmalig)

Die Kosten für die Gründung einer Liechtenstein Stiftung belaufen sich im Durchschnitt auf etwa 20.000 – 40.000 € und setzen sich aus folgenden Leistungen zusammen. 

  • Beratung
  • Stiftungserklärung inkl. Statuten
  • Bestellung Stiftungsrat
  • Handelsregistereintrag
  • Antrag Steuernummer

Zusätzlich muss ein Stammkapital von 30.000 € (auch USD oder CHF möglich) eingebracht werden. Dieses geht aber ins Vermögen der Stiftung über. 

Jährlich

Die jährlichen Kosten für eine Gründung belaufen sich durchschnittlich auf rund 10.000 – 20.000 €. Auch hier liegt die Varianz in der Komplexität der Struktur und Umfang der Tätigkeit des Treuhänders. Grundsätzlich sind aber folgende Leistungen u vergüten:

  • Steuerberater für Buchhaltung und Jahresabschluss: 3.000 – 4.000 CHF
  • Mindestkörperschaftsteuer: 1.800 CHF
  • Treuhand: 10.000 CHF

Zusammenfassung

Die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein kann ein effektives Mittel sein, um generationsübergreifend Vermögen zu schützen und zu wahren, aber auch Steuern zu sparen. Durch die Abtretung des Vermögens an eine Stiftung ist dieses geschützt in einem sicheren Niedrigsteuerland mit rund 100 Jahren Erfolgshistorie. 

In der Praxis rechnet sich eine Gründung aus finanzieller Sicht erst ab einem Vermögen von über 1 Mio. Euro, da die Kosten für Errichtung und fortlaufenden Erhalt im 5-stelligen Bereich liegen. 

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